Geschichte der k. k. Bergstätte Schlaggenwald und Schönfeld
Historisch und topographisch dargestellt von Vinzenz Pröckl — ehem. Archivar in Eger
(Schluß)
Mit solchen Privilegierten Rechten und Freiheiten ausgeruestet, amtierten Buergermeister und Rath in den k. k. freien Bergstädten Schlaggenwald und Schönfeld. Mit der Einsetzung eines selbstständigen k. k. Bergoberamtes ist der politischen und Indizial= Abhandlungen mit Ausnahme der Prozedur in Halsgerichtgegenständen eine drueckende Bevormundung eingetreten. Das K. Oberamt erhielt einen ausgebreiteten Wirkungskreis; ein Berggericht, unabhängig vom Rathe, welches sich aber nur auf Bergwerksgegenstände und auf das Bergarbeitspersonal erstreckte, bildete sich mit dem Körper des k. k. Bergamtes.
Die Stadtgemeinde Schlaggenwald hatte fuer ihren Grundherrn Kaspar Pflug behufs Aufnahme namhafter Capitalien zur Bestreitung seiner Feldherrn=Auslagen Buergschaft geleistet. Nach dessen Sturze blieb nun die ganze Schuldenlast der Stadt Schlaggenwald auf dem Halse. Buergermeister und Rath vermochten nicht sich ihren Verpflichtungen zu entziehen, die in= und ausländischen Gläubiger drangen mit Ungestuem auf die Rueckzahlung ihrer Capitalien und drohten mit Execution In dieser Noth suchten Buergermeister und Rath bei dem Erzherzoge Ferdinand von Österreich Hilfe. Es erfolgte hierauf auch die Zuschrift: „daß Wir jetzo mit einer Person, Darstreckung halber solcher Summa Geldes in Handlung stehen, welche in Kurzem bei Euch ankommen wird. Ihr werdet Euch gegen derselben um bemeldte 2000 fl. gegen 1/prozent verschreiben und verobligieren muessen". Die weisen Stadtväter haben sich aber nicht zu tief in Capitals=Aufnahmen zu hohen Interessen eingelassen, sondern einen großen Theil der Passiven durch Umlagen und erhöhtes Umgeld auf Brauereien und Bierschenken abgezahlt; sie haben ferner zur Tilgung des Uiberrestes von der königlichen Kammer einen einjährigen Termin, dann noch eine zweite einjährige Prolongierung angesucht und bewilligt erhalten. Dieser Schlag hatte die Stadtfinanzen auf viele Jahre erschuettert und alle Unternehmungen aufgehalten.
Der neue Gutsherr Heinrich V. von Plauen befand sich nur kurze Zeit im Besitze der Herrschaft Petschau. Er starb am 19. Mai 1554 in der Schlacht bei Plassenburg, ohne etwas auf die Pfandsumme bezahlt zu haben. Da sich seine Söhne nicht in der Lage befanden, das Lehen zu behaupten, so hat die Königl. Kammer die Herrschaft Petschau zurueck genommen und im Jahre 1558 an den Grafen Schlick Grafen von Passaun nach Erlag von 1000 Thalern auf die Dauer von zwanzig Jahren gegen Wiedereinlösung pfandweise ueberlassen. Acht Jahre vor Ausgang der Zeit suchte die königl. Kammer das Pfandgut Petschau wieder an sich zu bringen, aber es fehlten hiezu die Nöthigen Geldmittel.
Nun erhielten Buergermeister und Rath in Schlaggenwald von der k. Kammer = Prokuration die Aufforderung, das Pfandlehen zu erwerben.
Kaiser Mathias verlangte 12000 Thaler und fuer die böhmische Kammer ein Gratiale von 3000 Thalern mit dem Zusatze, daß die Stadt und Herrschaft Petschau ewig der Kammer einverleibt und nie versetzt oder verpfändet werden sollen.
Die Renten der Stadtgemeinde Schlaggenwald waren noch mit der Tilgung der Pflug'schen Wirtschaftsschulden zu sehr im Gedränge und die Contrahirung großer Darlehens=Summen, nur gegen sehr hohe Zinsen erreichbar, erschien nicht gefahrlos. Buergermeister und Rath mußten aus diesen fuer Schlaggenwald so guenstigen Antrag verzichten. Die königl. Kammer richtete hierauf an die Stadtvertretung von Petschau die gleiche Aufforderung.
Petschau auch nicht in der Lage, eine hienreichende Pfandschaftssumme zu erlegen, vermochte dennoch durch Buergschaft der Stadtgemeinde Karlsbad und Schlaggenwald, dann Credit verschiedener Geldmänner 14000 fl. sicher zu stellen. Nach vorangegangenen Verhandlungen hat endlich die königl. Kammer der Stadtgemeinde Petschau benannte Stadt und Herrschaft auf die Dauer von acht Jahren lehensweise zum Nutzgenusse ueberlassen.
Aber schon bald nach der Inventur und Uibernahme fuehlten Buergermeister und Rath sich rathlos und außer Stand, die zum Regiebetriebe zur Interessenzahlung und zu anderen Beduerfnissen erforderlichen Gelder zu schaffen, ohne sich in große Schulden zu stuerzen; sie baten dringend um Zuruecknahme dieses Lehensgutes.
Hierauf ist Sebastian Schlick Graf v. Passaun und Weißkirchen als Pfandherr der Stadt und Herrschaft Petschau auf die Dauer von 20 Jahren eingetreten.
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