Schlaggenwald einst kaiserlich freie Bergstadt — Horní Slavkov, kdysi císařské svobodné horní město
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Vyhnání z domova

Dr. Edvard Beneš beschlossen die Siegermächte auf der Konferenz von Potsdam im August 1945 die Vertreibung von rund 3,5 Mio Deutschen aus den Sudetenländern von Haus, Hof und Heimat und die Übereignung ihres Besitzes an einen neuen tschechischen Staat (ČSSR). Sie traten damit elementarste Menschenrechte mit Füßen, für deren Durchsetzung sie auch in Mitteleuropa in den Krieg gegen Hitler gezogen waren.

Der Ruf der Henlein-Partei (SdP) von 1938: „Wir wollen heim ins Reich" sollte erneut, diesmal aber eine traurige Aktualität erlangen.

Am 16. März 1946 begann offiziell die Ausweisung der deutschen Bewohner, und 300 Landsleute verließen beim ersten Transport den Kirchsprengel. Weitere folgten in Abständen von 14 Tagen jeweils am Wochenende. Diese „Überführung der deutschen Bevölkerung in ordnungsgemäßer und humaner Weise in deutsche Gebiete" lief in der Regel wie folgt ab:

Mit der Zustellung des Aussiedlungsscheines etwa acht Tage vor dem Transport erging an den Haushaltsvorstand die Aufforderung zur „Abschiebung" (tsch. odsun).

Die Reihenfolge der Gruppen lag fest: noch verbliebene Ortsfremde, dann politisch Unliebsame, Häftlinge, danach alte Leute und Selbständige. Am längsten mußten Facharbeiter bleiben. Manche hielt man zwangsweise zurück und gab ihnen die tschechische Staatsbürgerschaft, obwohl sie lieber zu ihren Verwandten aussiedeln wollten.

Die für einen geschlossenen Transport eingeteilten Personen stammten beileibe nicht aus einem Ort, sondern aus mehreren Gemeinden. Dies war Absicht, galt es doch, die Zusammengehörigkeit unter den Landsleuten zu schwächen, ihre heimatlichen Bindungen zu lösen und das rasche völkische Aufgehen in der Fremde zu fördern.

Als Transportziel kamen die amerikanisch und englisch besetzte Zone, später auch die russische Besatzungszone (Sowjetzone) in Betracht.

Wer freiwillig auf Aussiedlung drängte, obwohl er (zunächst) bleiben konnte, trachtete danach, bevorzugt einen Transport in die beiden Westzonen zu erreichen.

Ursprünglich war die Mitnahme der persönlichen Habe auf das beschränkt, was einer mit Leibeskräften tragen konnte. Später legte man die Grenze auf 50 kg je Person fest. Nun galt es, Vorbereitungen zu treffen, um nicht überstürzt unwichtige Sachen einzupacken und das Notwendige zu vergessen. Wir verpackten Kleidung, Wäsche, Geschirr und Bettzeug in Kisten, Buckelkörben, Koffern, Ballen (zusammengenähte Fleckerlteppiche!), auch in Wannen und Eimern, auf denen Name und bisherige Anschrift des Eigentümers anzubringen waren. Auch das Mitnehmen einiger Werkzeuge und älterer Nähmaschinen zur Berufsausübung wurde genehmigt. Großen Wert legte man auf die Mitnahme persönlicher Papiere, Zeugnisse, Urkunden und Dokumente. Im übrigen waren strenge Vorschriften zu beachten, was mitgenommen werden durfte und was „verstaatlicht" im Lande zu bleiben hatte.

Die wenigen verbliebenen Lebensmittel verstauten wir in Rucksäcke und Taschen als Handgepäck.

Wir nahmen Abschied von Verwandten, Nachbarn und Freunden und vergaßen auch die Gräber der lieben Verstorbenen auf dem Friedhof nicht, die allein daheim zurückblieben; dann ein letzter Gang durch Haus und Hof, zum vertrauten Vieh im Stall, ein letztes Verharren im Garten und vor den Feldern.

Für die meisten war es ein Abschied für immer.

Fuhrwerke brachten das gesamte Gepäck zum Sammel- und Kontrollplatz am Alten Markt. Vor der früheren tschechischen Schule, die man - Ironie des Schicksals - später „Braunes Haus" nannte, hieß es Abladen, Anstehen und Warten. Anschließend folgten Schleppen der schweren Behältnisse - bei doppelter Kleidung am Leibe! - durch die

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