Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes**
Nach der Ausrufung der Tschechoslowakischen Republik (ČSR) am 28. Oktober 1918 verlangten die Sudetendeutschen unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht den Anschluß ihrer Heimatgebiete an Deutsch-Österreich, das seinerseits seinen Willen zum Anschluß an das Deutsche Reich bekundete.
Am 4. März 1919 schossen tschechische Soldaten in die friedlichen Demonstrationen der Sudetendeutschen für ihr Selbstbestimmungsrecht, und 54 Tote und mehrere hundert Verwundete zählten zu den ersten Blutopfern dieses sudetendeutschen Kampfes.
Das Weltgewissen jedoch schwieg.
1918 bis 1938
[obr] Karte: DEUTSCHES REICH – Dresden, Breslau, Prag – POLEN – Krakau, Lemberg – TSCHECHO-SLOWAKEI – Wien, Preßburg, Budapest, Ungvár – ÖSTERREICH – UNGARN – RUMÄNIEN – Czernowitz
Die Friedenskonferenzen in St. Germain und in Versailles untersagten sowohl den Anschluß der sudetendeutschen Gebiete an Deutsch-Österreich als auch dessen Anschluß an das Deutsche Reich. Gegen ihren ausdrücklichen Willen wurden die Sudetendeutschen in einen neuen Staat, die Tschechoslowakei, gepreßt, den sie nicht wollten, an dessen Namen, Gründung und späterer Gestaltung sie keinen oder nur wenig Anteil hatten, der ihre Rechte als Volksgruppe mißachtete und der sie auch als Staatsbürger gegenüber den Tschechen ungleich behandelte.
Seine Bevölkerung setzte sich 1921 zusammen aus (in Mio) Tschechen 6,7 – Deutsche 3,1 – Slowaken 2,0 – Ungarn 0,7 – Ruthenen 0,5 – Juden 0,3 – Polen 0,1.
Politik der Entnationalisierung gegen die Sudetendeutschen und ihre Folgen
Entgegen dem Versprechen, aus der Tschechoslowakei eine zweite Schweiz zu gestalten, begann die tschechoslowakische Staatsführung alsbald eine Politik der Entnationalisierung gegenüber der sudetendeutschen Minderheit zu entwickeln, die sich auf vier Ebenen vollzog:
- Als Kampf gegen die deutsche Sprache und Kultur durch die Beschränkung des deutschen Schulwesens und Tschechisch als allein zugelassene Amtssprache,
- durch Verdrängen der Deutschen aus dem öffentlichen Dienst und den vom Staate beherrschten Arbeitsplätzen in staatlichen Betrieben,
- durch Abwürgen oder Überfremdung der deutschen Wirtschaft durch tschechisches Kapital und
- durch Drosselung und Abbau der deutschen Selbstverwaltung in Gemeinden und Bezirken.
Dies führte dazu, daß während der Weltwirtschaftskrise zu Beginn der dreißiger Jahre jeder dritte Sudetendeutsche arbeitslos war und von einer kärglichen Unterstützung leben mußte.
Die staatliche Währungs- und Finanzpolitik, insbesondere die Maßnahmen im Kredit-, Verkehrs- und Zollwesen, die Investitionen, die Verstaatlichung von Unternehmen, die Förderung von Kultureinrichtungen und von Studierenden standen ganz im Dienst der Absicht, den Staat zu tschechisieren und aus dem künstlich gebildeten einen tatsächlichen Nationalstaat zu formen.
Diese Regierungspolitik ließ die Spannungen zwischen den Sudetendeutschen und dem ihnen aufgezwungenen Staat unerträglich werden. Sie führten schließlich durch zusätzlichen Druck Hitlers und des Deutschen Reiches zur sogenannten Sudetenkrise, auf deren
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