Schlaggenwald einst kaiserlich freie Bergstadt — Horní Slavkov, kdysi císařské svobodné horní město
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Družstva a spolky – konzum, spořitelna a vodní družstvo

Das Jahr 1904 ist das Geburtsjahr der „Stadtsparkasse". Sie wurde zwei Jahre danach mit dem Vorschußverein verschmolzen. Das Geldinstitut und seine Mitarbeiter genossen hohes Ansehen in der Stadt. Mehr noch, die Sparkasse überdauerte den Zusammenbruch der k.u.k. Monarchie, den Anschluß an das Deutsche Reich und – zumindest kurzzeitig – dessen Zusammenbruch.

Wassergenossenschaft

Nach Stillegung des Erzbergbaues (1870) verwaltete eine „Wassergenossenschaft Schlaggenwald und Schönfeld" das gesamte Wasserbauwesen. Zweck der Institution: die Wasserspeicher (Muckengrundteiche, Ebmet, Sackdamm) und wasserführenden Gräben sowie die Bäche instand zu halten, die Anlagen (Dämme, Ufermauern, Wehre, Schützen, Brücken, Stege usw.) durch eigene Kräfte beaufsichtigen und notwendige Erhaltungsmaßnahmen durchführen zu lassen.

Mitglieder waren alle Wasserbezugsberechtigten. Die Genossenschaft war befugt, Bezugsrechte zu erteilen, den Wasserzins zu bestimmen und im Umlageverfahren einzuheben. Interessant ist, daß alle Gebühren und Kosten nicht nach der Wassermenge, sondern nach der Gefällehöhe (Wasserkraft!) bemessen und entsprechend aufgeteilt wurden.

Die k.u.k. Bezirkshauptmannschaft Falkenau (später Bezirksamt Elbogen) bestätigte die nach dem Wassergesetz für Böhmen vom 28.8.1870 errichteten Statuten, führte ein Wasserbuch (Grundbuch), ein Inventar und einen Lageplan.

Andere Genossenschaften

Um die Jahrhundertwende gab es im Ort eine „Gewerbegenossenschaft". Über ihr Wirken sind keine Einzelheiten bekannt. Generell handelte es sich um eine ständische Berufsorganisation, die nach Einführung der Gewerbefreiheit für alle Belange ihres Berufsstandes eintrat. Ein Ortsverband konnte nur im Rahmen der Zuständigkeit der Gemeinde tätig werden.

Im Jahre 1877 bildete sich ein „Verein zur Unterstützung bei Rindviehschäden". Die Vereinssatzung sah vor, den Mitgliedern Entschädigungen zu leisten, wenn Tiere notgeschlachtet werden mußten oder aus anderen Gründen keinen wirtschaftlichen Nutzen abwarfen. Um den Schaden niedrig zu halten, waren alle Miglieder verpflichtet, verwertbares, zum Verzehr freigegebenes Fleisch abzunehmen und auf der „Freibank auszuhacken".

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