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obr] Das „Rentnerbänkel" Frau Bräutigam, Josef Herzog, Karl Bräutigam, Erich Hauser, Unbekannte
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Zum Besuch von Leonid Breschnew in Bonn
Im Vorfeld des Besuches des sowjetischen Staatspräsidenten Leonid Breschnew, führte der Arbeitskreis für Volksgruppen- und Minderheiten-Fragen der staats- und heimatpolitischen Bildungsstätte „Der Heiligenhof" zusammen mit der Europäischen Akademie Bayern ein Seminar zur Entwicklung der Nationalitäten-Problematik in Afghanistan und in der ČSSR durch.
Mit Erstaunen registrierten die Teilnehmer die Vielzahl von Parallelen, die in der geschichtlichen Entwicklung und im politischen Schicksal der Völker Afghanistans und der Tschechoslowakei zu finden sind. Beide Staaten befinden sich als „Herzländer" ihrer jeweiligen Kontinente in einer geostrategisch exponierten Lage. Beide Staaten, obwohl von ihrer ökonomischen Grundlage her einerseits Entwicklungsland, andererseits Industriestaat, sind ausgesprochene Nationalitätenstaaten mit vergleichbaren Bevölkerungsanteilen der einzelnen Völker und Volksgruppen. Stellt man die Nationalitäten-Statistik Afghanistans von 1980, der der Tschechoslowakischen Republik von 1930 gegenüber, so entspricht der Bevölkerungsanteil der Tschechen etwa dem der Paschtunen in Afghanistan, der Sudetendeutschen dem der Tadschiken, jener der Slowaken dem der Usbeken und jener der Magyaren in der ČSR dem der Hazara, etwa der der Ukrainer (Ruthenen) dem der Chahar Aimaq und letztlich jener der Juden in der ČSR dem der Turkmenen in Afghanistan.
Beide Staaten wurden Opfer sowjetischer Macht- und Interventionspolitik, die ČSSR zur Zeit des „Prager Frühlings" im Jahre 1968, Afghanistan zur Jahreswende 1979/80. Beide Staaten wurden im Jahre ihrer Geschichte mit dem zur Lösung von Nationalitätenfragen untauglichen Mittel der Flucht und Vertreibung konfrontiert. Zum Ende des 2. Weltkrieges vertrieb die damalige tschechoslowakische Regierung 3,2 Mio. Sudeten- und Karpatendeutsche aus Böhmen, Mähren, Sudetenschlesien und der Slowakei, und im Zuge der sowjetischen Invasion wurden 2 Mio. afghanische Staatsbürger heimatlos. Nahezu alle Belutschen verließen ihre Heimat und fristen in Flüchtlingslagern in Pakistan und dem Iran ein kärgliches Dasein.
Die Teilnehmer des Seminars forderten übereinstimmend das Selbstbestimmungsrecht für alle Völker und Volksgruppen in der Tschechoslowakei und in Afghanistan. Sie sprachen sich für eine internationale Kodifizierung des Volksgruppenrechts und die Garantie des Heimatrechts durch die Vereinten Nationen, wie sie in der Resolution zugunsten der Palästinenser Nr. 3236 vom 22. 11. 1974 vorgenommen wurde, für alle Völker und Volksgruppen dieser Erde aus.
Arbeitskreis für Volksgruppen- und Minderheiten-Fragen, Postfach 1480, 8730 Bad Kissingen
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