Zum achten: Dieweil auch Buergermeister Rath und Gemain unser Bergstadt Schlaggenewald die gemaine Fluth außerhalb der Erbguetter und muehl gerechtigkeit etwa lang hergebracht, und viel undt etwas Teuer dazu erkauft dieselben Flueeth wollen wir ihnen zu nutz und erhaltung gemeiner Bergstadt innmassen sie dieselben bishero auch gehabt zustellen lassen und Thuen sie auch von allem Zinn so von der Flöss und gemainen Fluetten gerecht wuerdet (doch allein so viel ein gemain belanget.) Unseres gebuehrenden Zehendts und wasser gelds befreyen, dessgleichen auch die zween Erbkukus auf Silber und Gold derselen fähig und geniesshaft zu werden wie auf anderen Bergstädten.
Zum neunten: Nachdem Buergermeister Rath und gemain mehrberuehrter Unser Bergstadt Schlaggenwald ihr Rathauss etwas Theuer erkauft und guette Summa geldts darein verbaut, auch dasselbig mit Freyheit wie bei andern Bergstädten Uibung und gebrauch auch mit dem Keller und schenkhen darinnen sie bei voriger Herrschaft zulassung allerley gedränkh ausgegeben solche ihr Freyheit des Rathauss und schankhaus sambt allem einkommen desselben Thuen Wir ihnen und ihren Nachkommen inmassen sie es bishero im gebrauch gehabt, hiemit auch auss gnaden zuelassen und bewilligen. Desgleichen wollen Wir ihnen auch die jahr Kuchl, Fleisch und Brod benk allermassen sie es jetzt und mit den Fleischern halten zu Gemainer nutz zu geniessen, und zu gebrauchen hiermit in Krafft dies Unseres Brieffs (doch allein auf Unser wohlgefallen und wiederruffen) comfirmirt und bestatt haben, doch die Mässigung Uns oder wem Wir dessen hierinnen befehlich geben werdten, vorbehalten.
Zum zehenten: Nachdem vielgedachte Buergermeister Rath und gemain mehr beruehrter Unser Bergstadt Schlaggenwald einen Wochen markt der allwegen auf den Sonnabend gehalten wuerdet auch einen Saltz kasten herbracht und noch haben demselben jetzt beruehrten wochen markt und Salz kasten Thuen Wir ihnen auch fuer Unsere Erben und Nachkommen gnädiglich zulassen und bewilligen also dass sie denselbugen wochen markth und Saltz kasten allermassen wie bisher beschehen halten und geniessen sollen und muegen.
Zum aindlifften und beschluesslich so geben und bewilligen Wir ihnen und ihren nachkommen auch ihre viehtrieb und huthwaid mit sammt den Wollfshoff welcher hiervor zur gemainen Huthwaid erkauft ist, doch dass die verrer oder anderst nit, dann wie sie jetzo ist ohn Unser sonder Bewilligung nicht geenget noch ueberlegt werden, und bei dieser Unser begnadung Statuten und Freyheiten wie die oberzehlt. Wir gedachte Buergermeister Rath und gemain oft bemeldter Unser Bergstadt Schlaggenwald Vestiglichen handhaben schutzen, schirmen und vertreten gegen allermän niglich Und gebietten darauf Unser Lands Ambtleuten, Offizieren, Rechtsprechern und Räthen Unser Cron Böheimb jetzigen und kuenftigen auch allen andern Unseren unterthanen was wuerden Stands oder wessen die seyn, Geistlichen oder weltlichen, dass ihr gedacht Buergermeister Rath und Gemain zu Schlaggenwald bei obbestimmten Unserer gegenen Freyheiten und genadungen von Unssertwegen vestiglichen handhabet schutzet und schirmt sie darwieder unbetruebet oder beschwehrt solches auch niemand andern zu Thuen gestattet alles bey Vermeidung Unser schweren Straff und Ungnad. Zur urkund des Brieffs mit Unseren königlichen anhandhanden Innsiegel verfertigt Geben auf Unsern königlichen Schloss Prag den Sechs und Zwanzigsten Tag des monathss Septembris n. Christi Unsers Erlösers und Heylandts geburthe im fuenffzehnhundert sieben und Vierzigsten Unserer Reiche des Römischen im Siebenzehenden und der andere im Ein und zwanzigsten Jahren Ferdinand m.P"
Derselbe Kaiser beggnadet die Schwester Stadt Schönfeld nebst einem eigenen Stadtwappen mit dem Privilegium, daß die Kinder ohne Bewilligung der Eltern nicht heirathen duerfen und gewährt Freizuegigkeit; befreit Schönfeld vom Zehend und Wassergeld und bewilliget, daß die Schönfelder Buerger alles nöthige Bau= und Brennholz aus den Herrschaft Petschauer Waldungen unentgeltlich beziehen und ein Umgeld von Wein, Bier, Meth u. a. auflegen mögen. Weiters ertheilt K. Ferdinand den Schönfeldern die Gnade auf das Fleisch einen Zoll legen und die Werk= und Zwitterfluhen benuetzen zu duerfen. (Schluß folgt)
Der „Schlaggenwalder Heimatbrief" ist die letzte Brücke zu unserem Heimatort. Darum werbt neue Bezieher!
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