Hinweise für DDR-Reisen
Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hat darauf hingewiesen, daß seit dem 15. Dezember 1979 weitere rund 1,2 Millionen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland im grenznahen Bereich zur DDR Einreiseanträge im Rahmen des grenznahen Verkehrs in die DDR stellen können. Die Neuregelung betrifft die Kreise Hannover-Land, Holzminden, Main-Kinzig, Marburg-Biedenkopf und Soltau-Fallingbostel.
Bereits am 1. Januar 1980 wendet die DDR die Bestimmungen der (bis dahin noch nicht formell in Kraft getretenen) Pauschalierungsvereinbarungen an und erhebt für Personenkraftfahrzeuge keine Straßenbenutzungsgebühren mehr. Wer noch 1979 in die DDR einreist, aber erst 1980 die Rückreise antritt, hat nur noch für die Hinreise Straßenbenutzungsgebühren zu bezahlen. Weiter ist zu beachten, daß seit 1. November 1979 in der DDR die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 80 km/h beträgt. Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen ist nach wie vor 100 km/h. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden häufig kontrolliert und mit empfindlichen Geldbußen belegt (bis zu 300 DM). Zu beachten ist auch, daß für Autofahrer in der DDR ein absolutes Alkoholverbot gilt und daß ab 1. Januar 1980 für alle Autofahrer Anschnallpflicht auf den Vordersitzen besteht. An der Grenze wird von den DDR-Zöllnern die Einhaltung der DDR-Zollbestimmungen und der DDR-Devisenbestimmungen durch stichprobenweise aber gründliche Kontrollen überwacht. Unannehmlichkeiten kann vermeiden, wer sich vor der Reise über die Bestimmungen der DDR informiert und diese strikt einhält.
Einzelheiten sind aus den vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgegebenen Merkblättern zu ersehen. Merkblätter „Reisen in die DDR" sind bei Reisebüros und bei den Auskunftsstellen der Deutschen Bundesbahn, Merkblätter „Hinweise für Geschenksendungen . . ." bei den Postämtern erhältlich. Beide Merkblätter können auch beim Gesamtdeutschen Institut — Postfach 1640, 5300 Bonn1, kostenlos angefordert werden.
Todesanzeigen
Müh' und Arbeit war dein Leben,
Ruhe hat dir Gott gegeben.
Nach kurzer, schwerer Krankheit entschlief am 23. Februar 1979 mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegervater, Opa, Schwager, Onkel und Pate
Franz Ströher
kurz vor Vollendung seines 54. Lebensjahres.
In stiller Trauer:
Berta Ströher, geb. Rippl
Klaus-Jürgen Winter und Frau Christel, geb. Ströher
Thorgit und Brisca
und alle Angehörigen
Staufenberg 1 (Landwehrhagen), Ulmenweg 1, den 26. Febr. 79
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