Schlaggenwald einst kaiserlich freie Bergstadt — Horní Slavkov, kdysi císařské svobodné horní město
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Sudetští Němci jako národnostní skupina – kdo to byl?

Sudetendeutschen Hauses in München auch räumlich ein Mittelpunkt entstand; – Witiko-Bund, Ackermann- und Seliger-Gemeinde.

Solidarität mit den Sudetendeutschen durch Obhut, Schirmherrschaft und Patenschaften

Am 14. Juli 1950 erklärte der erste Deutsche Bundestag aus Anlaß eines Abkommens der ČSSR mit der DDR über die Anerkennung der „Rechtmäßigkeit" der Vertreibung der Sudetendeutschen seinen feierlichen „Einspruch gegen die Preisgabe des Heimatrechts der in die Obhut der Deutschen Bundesrepublik gegebenen Deutschen aus der Tschechoslowakei" und stellte die Nichtigkeit dieses Abkommens fest (Obhutserklärung des Deutschen Bundestages). Zu dieser Erklärung steht die Bundesregierung auch heute noch.

Beim Sudetendeutschen Tag 1954 in München übernahm der Freistaat Bayern die Schirmherrschaft über die sudetendeutsche Volksgruppe. Sie wurde 1962 durch eine Urkunde mit folgendem Wortlaut bekräftigt:

„Eingedenk der jahrhundertealten historischen und kulturellen Bindungen zwischen den bayerischen und den böhmischen Ländern und der verwandtschaftlichen Beziehungen der Altbayern, Franken und Schwaben zu den Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien und als Zeichen der Anerkennung des Freistaates Bayern und der bayerischen Bevölkerung für die Verdienste der Mitbürger aus dem Sudetenland, hat die Bayerische Staatsregierung anläßlich des fünften Sudetendeutschen Tages zu Pfingsten 1954 in München die Schirmherrschaft über die Sudetendeutsche Volksgruppe übernommen.

Die Bayerische Staatsregierung verleiht mit der Übernahme dieser Schirmherrschaft sichtbaren Ausdruck, vor allem ihren Dank dafür, daß die heimatvertriebenen Sudetendeutschen einen wertvollen Beitrag auf politischem, kulturellem und sozialem Gebiet zum Wiederaufbau des Freistaates Bayern geleistet und sich als eine zuverlässige Stütze unserer freiheitlichen demokratischen Ordnung bewährt haben. Die Bayerische Staatsregierung betrachtet die sudetendeutsche Volksgruppe als einen Stamm unter den Stämmen Bayerns. Sie bekennt sich zum Heimat- und Selbstbestimmungsrecht der Sudetendeutschen, das sie jederzeit mit dem ganzen Gewicht ihres Einflusses vertreten will. Sie wird stets bestrebt sein, das Volkstum der Sudetendeutschen zu erhalten und ihre Landsmannschaft und deren Einrichtungen als Vertretung der sudetendeutschen Volksgruppe bei der Wahrnehmung der heimatpolitischen, kulturellen und sozialen Aufgaben ideell und finanziell zu fördern."

Bereits am 10. November 1951 beschloß der Stadtrat der Stadt Regensburg die Übernahme der Patenschaft über die Sudetendeutschen.

Seitdem haben über 140 Städte und Landkreise der Bundesrepublik Deutschland eine Patenschaft über sudetendeutsche Städte und Kreise übernommen, u.a. München über Aussig, Augsburg über Reichenberg, Bamberg über Troppau, Amberg über Eger, Wiesbaden über Karlsbad, Illertissen über Elbogen und Auerbach i.d.Opf. über unser Schlaggenwald.

Ziele der Sudetendeutschen – einer Volksgruppe in der Bewährung

Die Sudetendeutsche Landsmannschaft (SL) als die große überparteiliche und überkonfessionelle Volkstumsorganisation aller Sudetendeutschen verfolgt folgende Zwecke:

a) Mitwirkung an einer gerechten Völkerordnung in Europa,
b) Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf Heimat und Selbstbestimmung,
c) Vertretung des Anspruchs der Volksgruppe und der Landsleute auf Entschädigung für das geraubte Vermögen,
d) Betreuung der Landsleute,
e) Wahrung der Belange der Volksgruppe in den Aufnahmegebieten,

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