Schlaggenwald einst kaiserlich freie Bergstadt — Horní Slavkov, kdysi císařské svobodné horní město
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Školství

Die Knaben- und Mädchenvolksschulen waren bis zum Jahre 1863 im Alten Schulhaus untergebracht. 1862 wurde auf dem freien Platz an der Stelle des Gewandhauses, am Beginn der Leßnitzgasse, mit einem Kostenaufwand von 78.000 österreichischen Gulden das zweistöckige Mädchenschulhaus für die Unterbringung der Knaben- und Mädchenvolksschule errichtet.

Nach einer Zeit der Vernachlässigung des Schulwesens kam es in der Monarchie unter Kaiser Franz Joseph I. zur bedeutendsten Schulreform. Im Jahre 1868 ging durch kaiserliche Anordnung die Schulaufsicht von den Geistlichen auf die weltlichen Behörden über.

Schlaggenwald war seit 1750 dem neuerrichteten Kreisamt Elbogen unterstellt und hörte damit auf, eine freie Stadt zu sein. Die Schulen unterstanden verwaltungsmäßig dem späteren Bezirk Elbogen und schulaufsichtlich dem Bezirksschulamt in Falkenau.

Am 14. Mai 1869 erschien das „Reichsvolksschulgesetz für die Erblande der Österreichisch-Ungarischen Monarchie". Mit ihm verlängerte man die Schulpflicht auf acht Jahre, hob dafür aber die bisherige Sonntagsschule auf. An die Stelle der Trivialschule trat nun die allgemeine Volksschule. Gleichzeitig wurde der Lehrstoff um Zeichnen, Singen, Turnen und weibliche Handarbeiten erweitert. Erdkunde, Geschichte, Naturkunde und Naturlehre standen als selbständige Unterrichtsfächer auf dem Stundenplan.

Für die Dorfbevölkerung brachte die Novelle des Schulgesetzes vom Jahre 1883 eine Erleichterung bezüglich des Schulbesuches. Ihre Kinder hatten im 7. und 8. Schuljahr wegen des Einsatzes in der Landwirtschaft nur in den Wintermonaten geregelten Schulbetrieb.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde diese Erleichterung für die Landbevölkerung wieder aufgehoben. Die Lehrer erhielten mehr Einfluß auf die Belange der Schule und wurden finanziell den Staatsbeamten gleichgestellt.

Das Reichsvolksschulgesetz von 1869 ermöglichte auch die Errichtung von Bürgerschulen. Ihr Auftrag wurde folgendermaßen festgehalten: „Die Bürgerschule hat die Aufgabe, denjenigen, welche keine Mittelschule besuchen können, eine über das Lehrziel der allgemeinen Volksschule hinausreichende Bildung zu gewähren." Da man in Österreich mit Mittelschule jene Schulformen bezeichnete, die heute höhere Schulen heißen (mit Ablegung der Matura oder des Abiturs), scheint das Gesetz die Bürgerschule als eine Form des mittleren Schulwesens angestrebt zu haben.

Diesen Charakter unterstreichen einige der zusätzlich eingeführten Lehrfächer wie Arithmetik, Geometrie, Geometrisches Zeichnen, Buchhaltung, Fremdsprachen und Schönschreiben. Das war für jene Schüler wichtig, die sich einem technischen Beruf, dem Handwerk oder dem Handel zuwenden wollten.

Im Gesetz heißt es dazu: „Denjenigen (Städten), welche die Schule erhalten, bleibt es überlassen, die allgemeine Volksschule so einzurichten, daß sie zugleich die Aufgabe der Bürgerschule lösen kann. In diesem Fall besteht die Schule aus acht Klassen." Den fünf Klassen Volksschule folgten drei Klassen Bürgerschule.

Damit war der Aufbau der Bürgerschule gegeben.

In Schlaggenwald gab es jeweils vier Knaben- und Mädchenklassen. Da man in den Kreisen des Handwerks, des Handels und der Porzellanindustrie gut ausgebildete Arbeitskräfte brauchte, waren die Bürger am Ausbau des Schulwesens sehr interessiert. Als Vorreiter und eigentlicher Gründer der hiesigen Bürgerschule gilt der Fabrikbesitzer Friedrich Hölzel. Auf seinen Antrag beschloß die Gemeindevertretung im Jahre 1870 die Errichtung einer Knabenbürgerschule. Die Durchführung stieß aber auf großen Widerstand. Wegen zu starker finanzieller Belastung lehnte der k.k. Bezirkshauptmann Hackler in Elbogen die Errichtung einer Bürgerschule in Schlaggenwald ab. Daraufhin

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