Schlaggenwald einst kaiserlich freie Bergstadt — Horní Slavkov, kdysi císařské svobodné horní město
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Církevní dějiny Horního Slavkova – kostel sv. Jiří, věž, děkanství, reformace, hřbitov a kaple

Verfügung. Weil die Zahl der Geistlichen zunahm, wurde 1587 das Ginnger-Haus „am Eck bei den Kirchstaffeln" gekauft.

Schlaggenwald erlebte in diesen Jahren eine wirtschaftliche Blüte, und die Bevölkerung nahm rasch zu. Daher wandte man sich auf Ansuchen des Pfarrers Kilian Rabentrost wegen Einstellung eines zweiten Kaplans (Diakons) am 13. Dezember 1571 an Kaiser Max II. und berichtete ihm, daß die Bevölkerung immer mehr wachse und dazu noch neun, zum Teil weitentfernte Dörfer eingepfarrt waren. Am 9. Januar 1572 traf die Bewilligung für den Diakon ein. Gleichzeitig wurden der Zehenter (Steuereinnehmer) Thomas Globen und der Gegenhändler (Schatzmeister) Achatius Trötscher beauftragt, an den Diakon ein Jahresgeld von 50 Rheinischen Gulden aus den Zehenten des Bergbaus auszuzahlen.

Wie bei der Organisation des Schulwesens war auch die Anstellung der Geistlichen eine Angelegenheit des Rates. Durch ihn erfolgte die Berufung zur Probepredigt und zur Bestallung, aber auch die Aufkündigung, wenn der Geistliche die Amtspflichten nicht in gebührender Weise erfüllte. Die Stadträte kontrollierten das Handeln und den Wandel der Seelsorger. Über wichtige geistliche Fragen holte man sich Gutachten von den Universitäten Wittenberg, Jena oder Leipzig ein.

Aus dem Erlaß „Hofkanzleidekret, Wien, 3. Juni 1785" geht hervor, daß die Bergstadt Schlaggenwald neben anderen Städten (außer Schönfeld und Lauterbach) das Patronat wünschte. (Patronat: die Rechtsstellung des Stifters einer Kirche oder seines Nachfolgers mit Vorschlags- und Ernennungsrecht sowie der Unterhaltspflicht für die Pfarrstelle.)

Gemäß dem von der „k.k. vereinten Finanz- und politischen Hofstelle alleruntertänigsten Vertrag vom 14.12.1784" wurde der Stadt das Patronatsrecht mit allen Rechten und Pflichten übertragen.

Mit dem Beginn der Reformation herrschten in der St. Georgskirche klare Verhältnisse. In der St. Annakirche, der Spitalkirche, konnte der katholische Gottesdienst trotz mannigfaltiger Störungen lange Zeit beibehalten werden. Die Glaubenseiferer auf beiden Seiten bedachten sich oft nicht nur mit Schimpfworten. Wie berichtet wird, schlugen sie auch aufeinander ein.

Im Jahre 1542 erteilte Kaspar Pflug von Rabenstein in der Hospitalkirche die Erlaubnis zur Kommunion „sub utraque specie" (unter beiden Gestalten: Brot und Wein).

Der protestantische Rat blieb als Kirchenpatron mit den Katholiken in einem guten Einvernehmen. Er warnte sogar übereifrige evangelische Pfarrer, wenn sie die Katholiken beschimpften.

Die Gegenreformation

Gegen Ende des 16. Jhs. begann Erzherzog Karl, der Vater Kaiser Ferdinands II., mit der Rekatholisierung in der Steiermark.

Schon 1601 kam ein vertriebener protestantischer Geistlicher nach Schlaggenwald, wo ihm Unterkunft gewährt wurde, solange er sich ruhig verhalte. Im Jahre 1617 wählten die Stände den steierischen Prinzen Ferdinand zum König von Böhmen. Dabei beschwor er die Landesrechte und die Religionsfreiheit.

Da die Protestanten immer kühner und selbstsicherer wurden, kam es bald mit Kaiser Matthias zu Streitigkeiten. Als dieser Strenge zeigte und gegen die Rebellen vorging, führte die Auseinandersetzung am 23. Mai 1618 zum Prager Fenstersturz. Damit war der Bruch entschieden. Die Kunde von den Aufständischen, welche die Protestanten gegen die Katholiken zum Kampfe riefen, drang auch bis Schlaggenwald. So erging am 2. August 1618 ein „Erbietungsschreiben" an die Stände.

Obwohl Schlaggenwald als Bergstadt um Befreiung angesucht haben soll, deutet die am

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