Märkte in Schlaggenwald
Allgemeines, Begriffe
Einen Platz, an dem Käufer und Verkäufer zum Austausch von Waren zusammenkommen, nennt man einen Markt (Wochenmarkt, Jahrmarkt usw.). Seine Verhältnisse können nach Art und Zahl der Anbieter und Kunden sehr unterschiedlich geordnet sein.
Der Marktherr (z.B. die Stadt) gewährt den Marktbesuchern eines Ortes oder dem Ort selbst Freiheiten und Rechte, das Marktrecht. Darunter versteht man auch das Recht, die Landleute eines bestimmten Umkreises zu veranlassen, ihre Erzeugnisse nur in der Stadt abzusetzen.
Das Marktgeld (auch Ungeld, Umgeld oder Ohmgeld) war eine Verbrauchssteuer. Es lastete zuerst auf Getränken, wurde aber allmählich auch auf andere Waren ausgedehnt. Die Erheber oder Einheber hießen Umgelder oder Ungelder (wegen Ohmgelder siehe auch „Brauwesen").
Der Marktmeister hatte darüber zu wachen, daß nur einwandfreie Waren zum Verkauf angeboten wurden und die Preise mit der Güte in Einklang standen. Da die Beschaffung des Salzes auf besonders große Schwierigkeiten stieß, bewarb sich die Stadt um das Privileg zur Einrichtung des Salzkastens. 1534 wurde dies bewilligt und das Salz als eine Art Monopol der Stadt gehandelt. Herangeführt wurde es auf der alten Salzstraße von Nürnberg über Eger. Der Salzmesser übernahm es, gab es an die Bürgerschaft aus und legte jedes Vierteljahr genaue Rechenschaft darüber ab. Sein Amt, wie auch die Begünstigung, das Salz von Nürnberg herbeischaffen zu dürfen, waren begehrt.
Die Märkte
Jahr-, Wochen- und Viehmärkte waren im Egerland und so auch in Schlaggenwald ein besonderes Ereignis für Stadt und Land. Der Ein- und Verkauf beherrschte das Bild, Feilhalten und Feilschen lagen nahe beieinander. Hier gab es auch Gelegenheit zu Kontakten mit Freunden, alte Bekanntschaften wurden gepflegt und neue geschlossen. Nebenbei tauschten die Besucher Neuigkeiten aus der Politik und dem Privatleben aus. Doch auch Klatsch und Tratsch sowie „Maulaffen feilhalten" (d.h. mit offenem Mund dastehen und nichts tun) kamen nicht zu kurz. Nicht selten gelang es, für die heranwachsenden Söhne und Töchter einen Ehebund zu stiften.
Der Viehmarkt hielt an seinen alten, bereits in Fleisch und Blut eingegangenen Rechtsnormen und -formen fest; der Handschlag galt als Vertrag, und Formeln, z.B. „wie es geht und steht", „schlecht für gerecht", hörte man auf den Viehmärkten als Ausdruck des Verzichtes auf Bürgschaft und Gewähr. Der Handschlag gilt bis heute für Treu und Glauben; er ist rechtsverbindlich.
Das Kirchweihfest ist der jährliche Gedenktag an die Kirchweihe (Weihe einer Kirche oder eines Altars durch den Bischof) und zugleich der Festtag des Kirchenpatrons. Es schloß ein Volksfest mit verschiedenen Bräuchen und einen Kirchweihmarkt mit ein. Die dort gebotenen Volksbelustigungen und auch der Kirchweihtanz lockten jung und alt zum Besuch. In Schlaggenwald fiel dieser Herbstmarkt auf den arbeitsfreien Kirchweihmontag. Vom „Topfmarkt" bis zum „Scharfen Eck" und auf der Rathausseite bis hinunter zum „Roten Ochsen" standen in Buden und Verkaufsständen neben sauren Gurken, Türkischem Honig und Zuckerstangerln die Schuhe der Schönfelder Schuster.
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