Das Zunftwesen
Allgemeines
Unter Zunft (= was sich ziemt, die Regel) versteht man die ursprünglich freie Vereinigung der in einer Stadt lebenden Handwerker oder Gewerbetreibenden zur gegenseitigen Unterstützung. In den germanischen Ländern sind die Zünfte aus Gilden entstanden (Bauerngilde usw.).
Die Anfänge der Zünfte, in der ersten Zeit mit stark religiösem Charakter, gehen in Deutschland auf das 12. Jh. zurück. Im 13. Jh. kam der Zunftzwang auf, d.h. die Verpflichtung eines jeden, der ein Handwerk ausübte, der betreffenden Zunft anzugehören, und das Verbot der Ausübung für jeden, der nicht Zunftgenosse war. Die Zunftstatuten regelten Ausbildung und Ausübung des Berufs bis zur Vorbedingung der Meisterschaft. Richtlinien über die Art der Güte- und Herkunftszeichen legte die Zunftordnung fest. Die Meister bildeten die Zunftversammlung, und das Zunftgericht übte meist der Zunftrat aus. Das Vorrecht der Meister galt auch für deren Familien.
Durch die Verbreitung des Zunftwesens wurde den Juden die gewerbliche Tätigkeit untersagt, da für die Aufnahme in die Zunft die christliche Religionszugehörigkeit Vorbedingung war.
Im 13. und 14. Jh. nahm der Einfluß der Zünfte auf das öffentliche Leben zu und führte bis zum 16. Jh. zu Mißständen („Zunftgeist"). Durch die veränderten Verhältnisse verloren die Zünfte seit dem Ende des 17. Jhs. immer mehr an Berechtigung. Obwohl Kaiser Karl VI. im Jahre 1732 das Zunftwesen in Böhmen neu regelte, wurden die Zünfte gegen Ende des 18. Jhs. aufgehoben (in Deutschland 1869) oder gingen in Innungen über. Soweit alte Zünfte noch bestehen, bilden sie gesellige Vereinigungen.
Das Zunftwesen in Schlaggenwald
Wie in allen Städten, stand einst auch in unserer Stadt das Zunftwesen in hoher Blüte. Ab 1528 sind einzelne Handwerksordnungen erhalten. 1542 wurden die ersten Meisterbriefe ausgestellt, und im gleichen Jahr verlangten die hiesigen Handwerksmeister freie Geschäftsausübung. Wie aus den Aufzeichnungen von Archivar Rudolf Prosch zu entnehmen ist, machten die Juden den Handwerkern und Hausierern viel Schaden. Nach der Erhebung Schlaggenwalds zur kaiserlich freien Bergstadt im Jahre 1547 wird ihnen das Hausieren verboten und der Stadt auferlegt, keine Juden zu „behausen" (wahrscheinlich, um nicht den Umsatz der heimischen Handwerksmeister zu schmälern).
Alle Gewerbe unterlagen der Aufsicht des Rates; dieser ernannte Fleisch-, Brot- und Tuchschauer usw. Auch die Preise für Lebensmittel schrieb er vor und überwachte streng ihre Einhaltung. Trotzdem kam es zu Beschwerden über die Weißbäcker, welche die Semmeln zu leicht machten, und die Fleischer, die Fleisch zweifelhafter Güte anzubringen versuchten.
Nach 1650 führte man in der Stadt Prager Maß und Gewicht ein.
Im Jahr 1671 verbot der Rat den ausländischen Handelsleuten, ihre Waren auf dem Jahrmarkt feilzuhalten.
Bis zum Kriegsende 1945 konnten Fleischbänke, die Brotbank, das Gewandhaus und der Topfmarkt noch gezeigt werden; der Fleischkasten war nicht mehr vorhanden.
Aus der Zeit des Zunftwesens waren in Schlaggenwald erhalten: Die Zunftladen der Brauer, Fleischer, Musiker und Färber; ferner die Zunftfahnen der Gerber, Glockengießer und Fleischer, die Bergfahne sowie einige Zunftsiegel und Zunftordnungen.
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