Schlaggenwald einst kaiserlich freie Bergstadt — Horní Slavkov, kdysi císařské svobodné horní město
/ 464
česky německy obojí klasické zobrazení →
Sken listu 150
Bývalé popraviště (Hochgericht)

⟵ věta pokračuje z předchozího listu

mit dem Zusatz „... es läßt auch ein edler und ehrenwerter Magistrat allhier dem Scharfrichter hiermit ein sicheres Geleit ausrufen, daß niemand sich an ihm oder den Seinigen auf dem Platz oder Richtstatt bei Verlust von Leib und Leben vergreifen solle."

Das Gericht setzte sich zu einer Beratung zusammen, um den Urteilsspruch zu formulieren, den anschließend der Aktuar (Gerichtsschreiber) vom Rathausfenster aus mit lauter Stimme dem draußen harrenden Volk zu Gehör brachte. Die Verurteilte stand vor dem Rathaus in einem Kreis, in dem sich auch ein kleiner Tisch mit einem weißen Stab befand. Der Stadtrichter wandte sich dann der Delinquentin zu und sprach: „Hast Du nun gehört dein Verbrechen, und was für Urteil und Recht wider Dich ergangen ist? Und nach diesem wirst Du sterben." Er brach den weißen Stab und warf die beiden Stücke der Verurteilten vor die Füße. (Daraus entstand wohl die Redensart "über jemand den Stab brechen".)

Das ganze Gerichtsgefolge verließ nun das Rathaus und formierte sich zu einem Zug, in dessen Mitte die Verurteilte zum Richtplatz geführt wurde. Hier stellte man sie wieder in einen gezogenen Kreis, sie konnte noch einmal beichten, bevor der Scharfrichter das Urteil an ihr vollstreckte.

Nach der Hinrichtung trat der Freimann in den Kreis der hohen Gerichtsherren und fragte: „Herr Stadtrichter, habe ich recht gerichtet?" – Dieser antwortete: „Du hast recht gerichtet, wie Urteil und Recht mit sich gebracht haben."

Der Leichnam der Hingerichteten wurde an Ort und Stelle beerdigt.

Der Scharfrichter begab sich am anderen Tag wieder nach Joachimsthal zurück. Die Bevölkerung fürchtete und mied ihn. Er war wenig geachtet und von aller Gesellschaft ausgeschlossen. Die rote Kleidung, die er bei den Exekutionen zu tragen pflegte, machte ihn und sein Bluthandwerk nicht sympathischer.

Die Unkosten einer solchen Hinrichtung waren nicht unbedeutend. Für jede Tätigkeit, auch bei Verhören und Folterungen, erhielt jeder Beteiligte ein in einer Gebührenordnung festgelegtes Entgelt (Taxe).

An das Recht der Gerichtsbarkeit der Stadt Schlaggenwald, zu dem auch das sog. „Rugrecht" für die umliegenden Dorfschaften gehörte, erinnerten im Museum Kreuz und Leuchter, die Schöffenfäuste und die Rechtsstatuten sowie im Archiv mehrere hundert Akten von Kriminalprozessen.

In den Jahren 1541, 1613 und 1646 wurden am Hochgericht Ausbesserungen vorgenommen. Jahrhunderte sind seitdem vergangen, Recht und Sitte wandelten sich, das Hochgericht verfiel, nur der Galgenturm blieb als Ruine erhalten. Im Jahre 1936 führte das Denkmalamt Prag eine Restaurierung durch, die der damalige Bürgerschuldirektor und Stadtarchivar Rudolf Prosch leitete. Über dem Eingangstor brachte man eine Nachbildung der Wappentafel aus dem Jahre 1598 an; das Original war im Stadtmuseum aufbewahrt. Beim Aufräumen des Schuttes kamen vier vollständige Skelette und viele einzelne Knochen zum Vorschein.

Das Hochgericht in Schlaggenwald stellt das einzige seiner Art in Mitteleuropa dar. Lediglich in Visby auf Gotland in Schweden hat sich eine ähnliche Richtstätte erhalten.

Heute stehen die Reste dieses ehemaligen Hochgerichts, von wildem Strauchwerk umwuchert, verlassen mitten in der Feldflur, die man „beim Galgen" hieß, und sind dem gänzlichen Verfall preisgegeben.

list 150 z 464
Rozdělení textu na listy je odhad — text může o odstavec přetéct na sousední list. Původní znění vlevo je vždy přesné.
Klikni na větu a ukáže se, kde na skenu stojí. Zvýrazňují se celé řádky, ne přesná slova — místo je tedy přibližné.