Entschließung des Sudetendeutschen Rates und des SL-Bundesvorstandes zum 10. Jahrestag des Prager Vertrages
Anläßlich der zehnjährigen Wiederkehr der Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik am 11. Dezember 1973 geben der Sudetendeutsche Rat und der Bundesvorstand der Sudetendeutschen Landsmannschaft folgende Erklärung ab:
1.
Der Vertrag mit Prag hat den innenpolitischen Druck in der ČSSR nicht gemildert; in jüngster Zeit wurden die Repressionen z.B. auf die Bürgerbewegung „Charta 77" und auf die katholische Kirche sogar verstärkt.
2.
Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ČSSR hat die Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern nur bedingt verändert:
Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ČSSR sind — nach gewissen Zuwächsen in den Jahren 1979 bis 1981 — im vergangenen und laufenden Jahr spürbar zurückgegangen, wobei die Handelsbilanz einen tschechoslowakischen Uberschuß aufweist.
Der Sudetendeutsche Rat und die Sudetendeutsche Landsmannschaft äußern ihre tiefe Erschütterung und Betroffenheit über die Zerstörung der Landschaft und der Kulturdenkmäler in Böhmen, Mähren und Sudetenschlesien — insbesondere im Eger- und Elbetal, im Böhmerwald, Erzgebirge, Riesengebirge, Isergebirge, Adlergebirge, Altvatergebirge und in den Beskiden. Sie fordern die ČSSR auf, alles zu unternehmen, um die Bekämpfung der umweltschädigenden Emissionen zu verstärken.
Das — in der Folge des Prager Vertrages — unterzeichnete Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ČSSR hat keinen spürbaren Fortschritt in der Entwicklung der kulturellen Beziehungen bewirkt; vor allem fehlt wegen der unnachgiebigen Haltung der ČSSR in der Frage der Einbeziehung Berlins ein Durchführungsabkommen. Infolgedessen gibt es im Kulturaustausch ein einseitiges tschechoslowakisches Übergewicht, während einer stärkeren kulturellen Präsenz der Bundesrepublik Deutschland in der CSSR organisatorische und finanzielle Hürden, aber auch der dominierende Einfluß der DDR und mit ihren kulturellen Aktivitäten entgegenstehen.
Der Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR hat sich in den letzten Jahren nur langsam fortentwickelt, wobei — trotz der finanziellen Hürden — mehr als dreimal so viele Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland in die ČSSR reisten als umgekehrt.
Der Sudetendeutsche Rat und die Sudetendeutsche Landsmannschaft verwahren sich gegen jede Behinderung oder Ablehnung sudetendeutscher Kulturschaffender oder Reisender von Seiten der ČSSR.
Unbefriedigend ist nach wie vor die Abwicklung der Aussiedlung der ČSSR-Bürger deutscher Nationalität, die — um ihr Volkstum bewahren zu können — ihre Heimat verlassen wollen. Die auf Ausreisewillige ausgeübten Pressionen sind menschenunwürdig und widersprechen dem — mit dem Prager Vertrag verbundenen — Briefwechsel über die Regelung humanitärer Fragen.
Denn etwa 60.000 - 90.000 Bürgern deutscher Nationalität werden auch dort, wo sie konzentriert zusammenleben, trotz der Zusicherungen im Verfassungsgesetz über die Stellung der Nationalitäten von 1968 die Erhaltung ihrer nationalen Identität, die Erziehung der Kinder in der Muttersprache und die Teilnahme an deutschsprachigen Gottesdiensten verwehrt.
Der Sudetendeutsche Rat und die Sudetendeutsche Landsmannschaft fordern deshalb die ČSSR auf, die — in Helsinki zugesagten — grundlegenden Menschenrechte allen Staatsbürgern zu gewähren.
3.
Der Vertrag mit Prag hat die sudetendeutsche Frage offengelassen. Der Sudetendeutsche Rat und die Sudetendeutsche Landsmannschaft unterstreichen das Recht der sudetendeutschen Volksgruppe auf ihre angestammte Heimat in Böhmen, Mähren und Sudetenschlesien und ihr
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