Heimatrecht – Anspruch und Verwirklichung
Heimatrecht – Anspruch und Verwirklichung
Anders als bei der Führungsspitze der Sudetendeutschen Landsmannschaft läßt der Generationenwechsel bei den Besuchern der Sudetendeutschen Tage noch auf sich warten. Die große Masse derer, die kamen, kennt die Heimat Sudetenland noch aus eigenem Erleben. Auch ist nicht zu widerlegen, daß die Treffen unserer Landsleute immer mehr den Charakter der Begegnung als den der fordernden Demonstration annehmen. Uns läßt nicht Schadenfreude, sondern die Sorge um den Fortbestand unserer Volksgruppe diese Tatsachen feststellen.
Nun wären wir freilich falsch beraten, wenn wir die seit etwa 1940 Geborenen durch vordergründige, dem Zeitgeist entgegenkommende Maßnahmen für die sudetendeutsche Sache zu gewinnen trachteten. Auch den Kirchen wird ähnliches auf die Dauer nicht allein mit Rock-Konzerten gelingen. Der Schlüssel, mit dem wir die Tür zu den Folgegenerationen öffnen können, liegt vielmehr in der über jeden Zweifel erhabenen, glaubhaften Aufrechterhaltung unseres Anspruches auf die Heimat, das Sudetenland. Wenn unsere Jugend in Ausnahmefällen nachgiebig reagiert, so liegt dies nicht an mangelnder, sondern eher an zu großer eigener Flexibilität — besser Biegsamkeit — und an der Kompromißlosigkeit der Gegner.
Wir werden in der Zukunft nicht mehr mit der letztlich defensiven und reichlich abstrakten Aussage auskommen, daß wir das Recht auf die Heimat nicht aufgeben. Wir werden in die Offensive gehen und konkret erklären müssen, daß wir das Heimatrecht verwirklichen wollen. Für jedermann verständlich, für die Jungen und die Alten, für das Ausland und vor allem für die Tschechen, kann dies nichts anderes heißen als: Wir fordern die Rückgabe des Sudetenlandes an die Sudetendeutschen.
So forderten zum Beispiel die Polen, von den Politikern über die Künstler bis zum Klerus, obwohl sie gleichzeitig die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten als unabänderliche Realität bezeichneten, bei tausend Gelegenheiten die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie. Die Anerkennung der Unverletzlichkeit dieser Willkürgrenze in den Ostverträgen war der Erfolg ihrer beständigen Forderung. Die Ägypter hätten den Sinai nicht zurückerhalten, wenn sie ihn nicht zurückgefordert, sondern lediglich vom Selbstbestimmungsrecht seiner Bewohner gesprochen hätten. Auch Yassir Arafat wird im Grunde nur deshalb von der Welt gehört, weil er nicht müde wird, die Rückkehr der Palästinenser in ihre Heimat zu fordern, und sich nicht mit Hinweisen auf ein in der Satzung der PLO verankertes Heimatrecht begnügt. Die Juden in aller Welt aber haben sich seit 2000 Jahren, wenn sie sich irgendwo an Festtagen getroffen hatten, mit den Worten verabschiedet: „Nächstes Jahr in Jerusalem!" Heute sind sie am Ziel ihrer Wünsche — welch ein Beispiel für uns!
Ohne Zweifel wird uns der territoriale Anspruch auf die Heimat Ärger, Schimpf und Drohungen einbringen. Auch die scheinbare Aussichtslosigkeit der Durchsetzung aufgrund der gegenwärtigen weltpolitischen Konstellation enthebt uns dieser Mühe nicht. Die Forderung der Sudetendeutschen und aller Vertriebenen nach Rückkehr auf die Heimat beruht auf einem Elementarrecht und unterliegt ebensowenig der Abnützung wie das gleichgeartete Verlangen der Palästinenser und anderer Völker. Lassen wir sie fallen, wird später niemand mehr da sein, der eine Änderung der globalen Machtverhältnisse zu nutzen vermag.
Wir sollten nicht Ersatz und Trost in Formeln suchen wie jener, der von den Sudetendeutschen als 4. Stamm in Bayern spricht. Sie mag gut gemeint sein, steht jedoch auf allzu tönernen Füßen. Wir Sudetendeutschen sind eine durch Jahrhunderte geprägte Schicksalsgemeinschaft, die aus Angehörigen mehrerer deutscher Stämme besteht. Verstreut über alle Lande, werden wir nach drei oder vier Generationen unsere eigene Sprache (Dialekte) sowie bis auf museal bewahrte Reste auch unser Kulturerbe verloren haben und in den gastgebenden Stämmen (Bayern, Schwaben, Franken usw.) aufgegangen sein. Nur die Rückkehr in ein eigenes Siedlungsgebiet, in unsere Heimat, kann uns davor retten. Täuschen wir uns nicht. Wir werden weder in einem Vielvölkerstaat wie der alten Donaumonarchie unser Heil finden, noch wird es nach den bisher gemachten Erfahrungen eine Autonomie in einer Tschechoslowakischen Republik für uns geben. Übriggeblieben ist die seit 25 und mehr Jahren von allen Seiten propagierte These einer Wiedervereinigung und Befreiung des alten Europas, innerhalb und nur innerhalb derer wir unser Recht suchen und finden könnten. Abgesehen davon, daß auch in Westeuropa einigen Volksgruppen bis heute das Selbstbestimmungsrecht hartnäckig vorenthalten
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