Inzwischen starb Kaspar Pflug, welcher die Heimkehr in sein Vaterland vom Kaiser Maximilian bewilligt erhielt, zu Falkenau, wo er als einfacher Privatmann in der Umgebung seiner Anverwandten verweilte. Die Gebrueder Wolf Dietrich und Kaspar Vitzthum in Falkenau, Oheime des Kaspar Pflug von Rabenstain, schrieben an den Rath von Schlaggenwald, daß K. Pflug in Falkenau gestorben sei, und baten, seine Leiche mit Prozesion durch die Stadt zu begleiten. Am 1. April zog der Trauerzug durch die Neustadt an Pflugs Haus vorbei ueber die Hub nach Schönfeld, und von dort nach seinem Begräbnisorte Petschau. Hiermit ist das Dasein eines fuer die 3 Bergstädte und der ganzen Gegend unvergeßlichen ungluecklichen Mannes, des ehemaligen „Grund= und Bergwerksherrn" geschlossen.
Kaiser Maximilian bestätigte der Stadt Schlaggenwald alle Stadtprivilegien, befahl, daß kein Unschlitt aus der Stadt gefuehrt werden darf, ermäßigte die 10 prozentige Zinszehendabgabe auf 5 Prozent und gab den Zinnverkauf frei. Derselbe Monarch erteilte den Schlaggenwaldern de dato 2. April 1572 Zollfreiheit fuer Eisen, Kohlen, Holz und andere Stadtbeduerfnisse, Endlich im Jahre 1577 Zollfreiheit zur Einfuhr aller Bergwerksbeduerfnisse.
Noch viel anderer Beguenstigungen hatte sich die Buergerschaft zu erfreuen. Die drei Stände des Königreiches Böhmen haben im Jahre 1575 eine Bergvergleichung errichtet und festgesetzt: „Da wollen wir, daß sammbt und sonder Es sein gleich Prinatt" Personen Berg und Stadt Amter, oder die gemeinden bei ihren „habenden Freyheiten Statutten und Ordnungen sowohl in Politischen als Bergksachen zu lassen vestiglich dabey gehandt habet, und weder vor die statthalter, Appelation, Noch andere Gerichte dahin sie nicht gehörig, weder zu verhöre Noch sonst zum Rechten citirrt oder gezogen werden sollen". Noch mehr; Daß königl. Oberamt setzte zu Gunsten der Buergerschaft die Preise des Stamm= und Klafterholzes aus Montanwaldungen herab, und regulierte das Verfahren in Strafsachen.
Unter solchen Verhältnissen und nachdem das Ohmgeld fuer die Bräuerei, Bier= und Weinschänken dann Viktualien einen nicht unbedeutenten Zufluß den Stadtrenten gewährte, verbesserten sich die Stadtfinanzen; es fuellte sich allmählich die Stadtkassa, und es konnte zum Ankauf einträglicher Realitäten geschritten werden. Buergermeister und Rath erwarb von Georg Tichtl von Tutzing auf Lauterbach das nahe der Stadt gelegene Landgut Pernhof mit allen Zugehör im Jahre 1575 und 2200 fl. und fuenfzig Schock Herdgeld.
Der lästigen Zehengabe von den buergerlichen Grundstuecken los zu werden, hatte sich der Rath seit langen Jahren her bemueht, aber das Ziel nie erreicht; wiederholt wurden mit den Bezugsberechten Adam v. Mangold Unterhandlungen eingeleitet und endlich ein Kontrakt zu Stande gebracht, nach welchem Mangold auf den Zehendbezug gegen Auszahlung einer Summe Geldes per 1025 fl. fuer immerwährende Zeiten Verzicht leistet. Die Hierueber ausgefertigte Urkunde bestätigte Kaiser Rudolph mit dem Befehle, daß der Grundbuecherliche Einverleibung vollzogen werden solle.
Um diese Zeit ist das Hochgerichte baufällig geworden, auch war eine Vergrößereung des Vorplatzes wünschenswerth. Der Rath erkaufte im Juni 1541 von Kaspar Kandler in Poschitzau einen Acker um 5 fl. 6 kr., und ließ das Hochgerichtsgebäude unter den altgebrachten Ceremonien neu aufbauen. Der Bau erforderte 75 fl. 24 kr., somit sammt Ankauf des Grundes 80 fl. 30 kr.
Schlaggenwald hat mit der Stadt Schönfeld einen Vertrag abgeschlossen, daß in der Folgezeit alles Zinn der Gewerkschaften in Schönfeld loco Schlaggenwald zu flössen und zu verwägen sei, wofür Schönfeld eine Vergütung von 200 fl. von der Schlaggenwalder Stadtgemeinde erhielt. Schönfeld wollte später diesen annulieren, allein die k. k.-Landesbehörde in Prag hat den Rekurs mit Erlaß von 16. Dezember 1584 abgewiesen. Im Jahre 1572 und wieder 1582 hat die Pestseuche hier eine große Menschenzahl hinweggerafft; vier Totenträger hatte der Rath zur Beschaffung der Leichen auf den Gottesacker aufgenommen. — (ENDE)
Hiermit beende ich die Abschreibung der Geschichte von Schlaggenwald, da es für mich unmöglich geworden ist, diese Schreibweise weiterhin durchzuführen. Ich hoffe, daß alle Inhaber der Heimatbriefe, in der diese Historie geschildert ist, sie aufgehoben und auch gelesen haben.
Richard Brummeissl
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