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grosse Rath zu bestätigen hatte. Lautete der Rechtsspruch auf Todesstrafe — Henken, Kopfabschlagen, so wurde dem Deliquenten das Urteil in der Fronfeste pupliziert und der Tag und Stunde der Vollziehung angekündigt. Gleichzeitig hat der Rathan den Joachimsthaler Magistrat geschrieben, den (Scharfrichter) Freymann hierher zu beordern, welcher stets im städtischen Gasthofe „zum rothen Ochsen" seine Wohnung hatte. Vier Mann von seiner Convoy mussten Tag und Nacht bei dem Deliquenten abwechselnd Wache halten. Der Freimann wurde dem Deliquenten als Executor vorgestellt, welcher „abbittung gethan". Am Tage der Hinrichtung 8 Uhr Früh versammelten sich die Schöppen (Gerichtsassessoren) im Rathhause, dort wurde die Josephinische Gerichtsordnung vorgetragen; der Frohndiener läutete das Armensünder Glöckl, und das Zedergeschrei durch den Frohndiener zum erstenmale ausgerufen, es lautet: „Hört zu ihr Herrn, ich rufe hennt auf diesen Tag eines löbl und wohlweiseysen Bürgermeister und Raths der Kays und königl Berg Stat Schlaggenwald allhier das Hoch-Beinliche Halsgericht auss, wie solches Ihnen Erblich zuständig eingeräumt, übergeben und ersessen ist, auch selbiges von Altershir mit aller Gerechtigkeit gebrauchet, und bis auf diese Stund Erhalten habe." Hierauf hat der Frohndiener den Scharfrichter abgeholt und deren Schöppen vorgestellt. Hier wurde ihm eine Mahnung gegeben, sich aller Abergläubischen und zauberischen Künste zu enthalten, die Execution des armen Sünders zu beschleunigen, dann sich vorzusehen, „dass die Execution nicht unglücklich geschehe". Um halb neun Uhr hatte der Stadtknecht das Zedergeschrei bei den mittleren Fenster hinaus auf dem Marktplatz hinab zum zweitenmale dem Volke zuzuschreien, um dreiviertel auf 9 wurde zum dritten- und letztenmal das Zedergeschrei wie oben vollzogen und noch hinzugerufen: „es lasst auch ein Ehrenvester Magistrat allhier den Scharffrichter hiemit ein sicheres Geleith aussruffen, dass sich niemand oder den Seinigen auf dem Platz oder Richtstättvergreiffen solle, bei Verlust Leib und Lebensstraff". Hierauf übergab der Stadtrichter unter der Thür der Fronveste dem Scharfrichter den Deliquenten in seine Gewalt. Inzwischen hatte sich der Actuarius im Rathssaale, angetan mit einem schwarzen Mantel, an das offene Fenster gestellt, und der Deliquent wurde vor das Rathhaus in einem Kreis, umstellt von 40 bis 50 Bürgern mit Ober- und Untergewehr — gebracht, in welchem ein kleiner Tisch mit einem weissen Stabe belegt stand. Als sich der Scharfrichter und die Gerichtsschöppen auf die Stühle gesetzt hatten, verlas der Actuarius mit sehr lauter Stimme das Urteil. Hierauf stand der Stadtrichter auf, sprechend: „HAST DU NUN GEHÖRT DEIN VERBRECHEN UND WAS FÜR URTEIL UND RECHT WIDER DICH ERGANGEN IST? UND NACH DIESEN WIRST DU STERBEN", nahm den Stab, zerbrach ihn mit beiden Händen und warf denselben zu den Füssen des Deliquenten. Nach diesem Vorgange warfen die Executore ihre Stühle von rückwärts um, und setzten sich auf die bereit stehenden Pferde. Unter dieser Convoy, dem Priester, Nachrichter und 40 Mann Schützen ging der Zug zur Richtstätte unter Geläute der Armensünderglocke, welche am Rathausthurme hing. Dort wurde ein Kreis gezogen, der Deliquent nochmals seiner Schuld erinnert, und nach der Beichte ihm vom Scharfrichter der Kopf abgeschlagen, in die vorbereitete Grube geworfen und verscharrt. Nach vollendeter Procedur trat der Scharfrichter mit entblösten Schwert mitten in den Kreis und sprach: „Herr Stadtrichter, hab ich Recht gericht?" Worauf derselbe antwortete: „Du hast Recht gericht was Urthl und Recht mit sich gebracht hat." Der Freimann mit seiner Convoy ging nun in Begleitung des Stadtgerichts in seine Wohnung zurück. Des anderen Tags begab sich der Scharfrichter in Begleitung zweier Bürger wieder nach Joachimsthal.
(Fortsetzung folgt)
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