Geschichte der k. k. Bergstädte Schlaggenwald und Schönfeld (1. Fortsetzung)**
[obr] Schlaggenwald — Ein schöner Winkel — einst und jetzt gut erhalten. Zinngießer Hanika und Haus Schindler auf der Oberen Gasse waren ein Wahrzeichen unseres Ortes.
Historisch und topographisch dargestellt von Vinzenz Pröckl — ehem. Archivar in Eger
(1. Fortsetzung)
Stadtrecht-Statuten der Stadt Schlaggenwald
(Auszug aus den 64 Blätter starken Folioband, welcher im Stadtarchive aufbewahrt ist)
i. Bergamt
Diesem sind zugeteilt: alle Gegenstände der Bergwerke nach Maßgabe der Bergwerkordnung Art. 30 in Strafsachen, ausgenommen ist: das Halsgericht, welches dem Senate zusteht. Das Berggericht bestand aus dem Bergmeister und zwei Geschworenen. Diese verhandelt über „Kummerschläge, Klagen, Gebot, Verbot und Fürbescheid" selbständig und unabhängig vom Rate. Auf Anrufen des Bergmeisters soll das Stadtamt, der Bürgermeister oder Richter Beistand leisten, dagegen auch das Bergamt den Rat zu unterstützen hat, wo und wenn es nötig ist. Zu dem Bergamt gehören: „alle Gegenstände, so das Bergwerk und das denselben anhängig, berührt oder Bey und auf demselben begiebet (außer peinlicher Fall) welches sie auch Craft der zum Bergwerchs Ordnung Art. 30 zu rechtfertigen zu Strafen und zu verbüßen haben."
II. Stadtrichteramt
Daselbst werden von Altersher alle Schuldsachen verhandelt, welche 12 Gulden nicht übersteigen. Die Testamente macht der Richter, 2 Ratsgeschworene und der Stadtschreiber; diese nehmen auch die Inventarien auf. Kummerschlag, Verbot, Anhalten der Güter hat der Stadtrichter zu besorgen, Polizeisachen, Straffälle, Todtschläge, Malefizhandel stehen dem Stadtrichter zu.
III. Bürgermeisteramt
Was der Stadtrichter nicht auszugleichen vermag, übergeht an den amtierenden Bürgermeister zur Amtshandlung; was der Bürgermeister nicht zum Vergleiche bringt, wird dem Rathe zugewiesen. Will Jemand etwas dem ganzen Rathe vorbringen, so muß es vorher angemeldet werden. Der summarische Prozeß geringer Gegenstände soll summarisch verhandelt werden — Erkenntnis und Bescheid verlesen werden. In ordentlichen Rechten ist schriftlich auf die Klage Replik, Exeption und Duplik das Urteil zu fällen, und die Beweisführung dabei zu berücksichtigen. Die Appellation gegen den Rathsbescheid geht ohne Mittel an Se. Majestät, Appellationskammer oder Hauptmann. Uiber Leihungen und Entlehnungen sind Normen festgesetzt, was für bares Geld, für geliehenes Pfand, Geräthe und dergleichen zu vergüten ist. Uiber Kauf und Verkauf, Einstand und Abtrieb, Vermiethung, Pfänder und Pfandschaften, Bürgschaften, Verlobung, Heiraten, Testamente sind ausführliche Satzungen zur Richtschnur aufgestellt. Für Erbschaften mit und ohne Testament sind gleichfalls die Satzungen, und die Stadtgesetze dabei zu beobachten vorgeschrieben.
Die Amts- und Gerichtsgebühren sind vorgeschrieben bei dem Peinlichen Verhör dem Stadtrichter 24 gr. jeden Rathsherrn 8 gr., dem Stadtschreiber 24 gr. „Vnd seynd die Bussen vnd Straff wie volgen" 30 gr. P. Pier od. Wein ins gesicht gießen; 30 gr. Messer und Gewehr zucken, 15 gr. für eine Maulschelle, 15 gr. für Lugen strafen, 1 Schock oder 3 Tag im Stock sitzen, für Schelm und Dieb schalten, sowohl andere Schmehwort 40 gr. ein Schlag mit der Kandl sammt Gefäss, 50 gr. samt den Gefäss für ein Wurf wann er trifft 1 Schock 40 gr. Sambt der Gefäss P. ein Wurf wenn er fehlet P. ein Lähm, Schandmal oder andere bescheidung nach erkäntnus sowohl in der Straf als verbussung des Beschädigten. 50 gr. eine Beinschrödige Wunde, 4 Schock Stich so mit Tödtlich; 4 Schock Ausfordern, 4 Schock Verschweigen eines Haaders.
In der heiligen Zeit aber, als vom 24. Dezember bis trium Regum, Sonntag Palmarum bis auf den letzten Osterfeyertag; Pfingsrabens bis Sonntag Trinitatis alles einschließlich wird solche straff doppelt genommen.
Nähere Bestimmungen über der Polizeivorschriften und über öffentliche Ordnung sind besonders namhaft gemacht, und gehören zur Amtshandlung des Syndikus; es hatte derselbe auch die Uibertretungen zu rügen:
[
věta pokračuje na dalším listu ⟶
Rozdělení textu na listy je odhad — text může o odstavec přetéct na sousední list. Původní znění vlevo je vždy přesné.
Klikni na větu a ukáže se, kde na skenu stojí. Zvýrazňují se celé řádky, ne přesná slova — místo je tedy přibližné.
