Schlaggenwälder Heimatbrief — Folge 156
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Manifest '79 – prohlášení sudetoněmeckého landsmanšaftu a rady k 30. sudetoněmeckému dni

Sie ist für uns Sudetendeutsche ein Teil der Identität des gesamten deutschen Volkes und begründet den Schutz durch den Staat. Er wurde in der Obhutserklärung des Deutschen Bundestages vom 14. Juli 1950 und in der Schirmherrschaft des Freistaates Bayern über die Sudetendeutschen, verkündet am 6. 6. 1954, bekundet.

7.

Wir verweisen auf die Feststellungen, die der Sudetendeutsche Rat und die Sudetendeutsche Landsmannschaft in den am 15. Januar / 7. Mai 1961 veröffentlichten „Zwanzig Punkten zur Sudetenfrage" getroffen haben und unterstreichen erneut unseren Wunsch, das deutsch-tschechische Verhältnis auf der Grundlage guter Nachbarschaft in eine echte Partnerschaft zu verwandeln. Das ist nur mit den Sudetendeutschen, nicht aber ohne sie möglich.

8.

Eine Partnerschaft setzt voraus, daß die beteiligten Völker Untaten verurteilen, die unter ihrem Namen begangen wurden. Die deutsche Seite hat dies getan und in zahlreichen Gerichtsverfahren berücksichtigt. Es ist an der Zeit, daß sich auch die tschechische Seite von den in ihrem Namen begangenen Untaten distanziert, vor allem aber den völkerrechtswidrigen Vorgang der Vertreibung klar und eindeutig verurteilt.

Wir begrüßen es, daß dies bereits von namhaften Persönlichkeiten und Gruppen des tschechischen Volkes ausgesprochen worden ist.

9.

Die Vertreibung ist im 20. Jahrhundert zu einer Geißel der Völker geworden. Wir treten daher für ihr internationales Verbot ein.

10.

Eines der Mittel, Vertreibungen zu verhindern, sind internationale Gesetze zum Schutze der Volksgruppen. Das Volksgruppenrecht ermöglicht auch den Menschen in Mehrvölkerstaaten, ein autonomes, kulturell erfülltes und wirtschaftlich gesichertes Leben zu führen.

11.

Selbstbestimmung von Menschen, Volksgruppen und Völkern umschließt die Möglichkeit, sie in einer größeren Gemeinsamkeit mit anderen Völkern zu entfalten. Die Erfahrungen der Geschichte lehren gerade uns, die Sudetendeutschen, diesen Weg mit Umsicht und Willenskraft zu beschreiten. Sie bestärken unsere tatkräftige Mitwirkung beim Aufbau eines freien Westeuropas als den ersten Schritt zu Gesamt-Europa und zur Verwirklichung einer interkontinentalen Partnerschaft.

12.

Ein freies Europa wird auch die angestammten Völker unseres Heimatraumes wieder zusammenführen und den Tatbestand beseitigen, daß die Sudetendeutschen aus ihrer Heimat vertrieben wurden, Tschechen und Slowaken aber ihre Freiheit verloren. Nicht Trennung, sondern Wiederbegegnung dient dem Wohle dieser Völker.

13.

Im konkreten Verhältnis des deutschen Volkes zum tschechischen Volk betrachten wir jene Lösung als die beste, der beide Völker in freier Willensentscheidung zuzustimmen vermögen. Diese Lösung ist auch nach dem Prager Vertrag von 1973 noch zu finden.

14.

Ein auf den Grundlagen des Rechts und der Freiheit entstandenes neues Europa wird auch die Länder unserer Heimat umschließen und vor allem jungen Menschen die Chance geben, das Sudetenland wieder zu einem gesunden und blühenden Kern unseres Erdteils zu gestalten.

Wir, die Sudetendeutschen des Jahres 1979, bekennen uns erneut zu unserer Heimat, zum Land unserer Herkunft. Wir werden weiterhin Wahrheit, Gerechtigkeit und Freiheit zur Grundlage unseres Handelns machen, damit ein friedliches Zusammenleben aller Völker möglich und eine freie Heimat in einem freien Europa Wirklichkeit wird.

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