Schlaggenwälder Heimatbrief — Folge 155
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4. březen 1919 – oběť, kterou nám ukládá povinnost

4. März 1919 Ein verpflichtendes Opfer

Vor 60 Jahren, am 4. März 1919, starben auf den Straßen sudetendeutscher Städte 54 Frauen und Männer, junge und alte, im Kugelhagel tschechischer Gewehre, Hunderte wurden verletzt. Es waren die ersten Opfer in Mitteleuropa, die Leben und Gesundheit verloren, weil sie friedlich für das Recht auf Selbstbestimmung demonstrierten. So ist es nur recht und billig, diesen Tag immer wieder in Erinnerung zu rufen, einen Tag, an dem — man kann sagen über Nacht — fast vier Millionen Menschen politisch rechtlos geworden sind. Diese Saat ging schrecklich auf. Leid und Elend kamen über Europa und die Welt. Heimatvertreibung und Deutschlands Teilung zementierten die Reihe der eklatanten Verstöße gegen das Selbstbestimmungsrecht als Teil unserer Menschenrechte. Trotz Helsinki und Belgrad konnte dieser Teufelskreis bis heute kaum durchbrochen werden, darüber können auch noch so wohlklingende Resolutionen und Erklärungen der Vereinten Nationen nicht hinwegtäuschen.

So sind die tödlichen Salven des 4. März 1919 nicht nur für die Sudetendeutschen ein blutiges Menetekel, das in Gegenwart und Zukunft gehört werden muß.

Im festen Vertrauen auf die 14 Punkte des amerikanischen Präsidenten Wilson, in denen auch das Recht auf Selbstbestimmung verankert ist, war die deutsche Bevölkerung zwischen Böhmerwald, Erz- und Riesengebirge damals auf die Straße gegangen; in Wien trat an diesem Tag der Deutsch-österreichische Nationalrat zusammen. Die Tschechen, die die deutschen Gebiete des Kronlandes Böhmen bereits seit Ende 1918 widerrechtlich besetzt hielten, hatten eine Teilnahme der Sudetendeutschen an den vorausgegangenen Wahlen verhindert. Deshalb riefen die politischen Parteien Böhmens und Mährens, an der Spitze die Sozialdemokratische Partei, zum Generalstreik und zu friedlichen Demonstrationen auf. Die Tschechen antworteten mit brutaler Waffengewalt und traten nach dem Friedensvertrag von St. Germain, am 10. September 1919 unterzeichnet, das Recht auf Selbstbestimmung, das sie für sich in Anspruch nahmen, gegenüber den Deutschen mit Füßen.

Das vom „Geist des Christentums und der Humanität" erfüllte Europa ging mit einem Achselzucken über die Toten und das Schicksal von Millionen Menschen hinweg.

Kaum Feindseligkeit war dafür ursächlich, sondern ein nicht Informiertsein der verantwortlichen Politiker, ein Umstand, der schließlich 1945 zur Austreibung und Ächtung der Sudetendeutschen führte, denen die „Zerstörung" der Tschechoslowakei und sogar der Krieg in die Schuhe geschoben wurde.

Inzwischen wurde aus machtpolitischen Gründen in Afrika und sonstwo selbst kleinen Völkern das Recht auf Selbstbestimmung zuerkannt, so auch den Palästinensern im November 1974 durch eine Resolution der Vereinten Nationen. Nur dem deutschen Volk und den Heimatvertriebenen im besonderen wird dieses fundamentale Menschenrecht versagt. Doch Recht muß Recht bleiben, mag es auch 1919 und 1945 verletzt worden sein. In einer an die Vereinten Nationen und deren Menschenrechtskommission gerichteten Petition hat die Sudetendeutsche Landsmannschaft darauf hingewiesen. Sie wird auch in Zukunft für die Volksgruppe das Selbstbestimmungsrecht fordern und gegen dessen Verletzung, wo auch immer, die Stimme erheben. Dies ist und bleibt vornehmstes Anliegen und Aufgabe, solange in aller Welt gegen die Menschenrechte im gesamten wie im einzelnen verstoßen wird.

Volker H. Schmied

Allen Landsleuten wünsche ich

ein frohes Osterfest

Der Herausgeber des „Schlaggenwalder Heimatbriefes"
Euer RICHARD BRUMMEISSL

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