Schlaggenwälder Heimatbrief — Folge 154
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Ze Sudetoněmeckého krajanského sdružení

Aus der Sudetendeutschen Landsmannschaft

Aktion Rechtsverwahrung

Der Bundesverband der Sudetendeutschen Landsmannschaft hat bisher über 200.000 Formulare für die Aktion „Rechtsverwahrung zur Aufrechterhaltung der Vermögensansprüche der Sudetendeutschen" an die Kreisgruppen sowie an die Heimatkreise versandt.

Diese Aktion wurde am 31. Januar 1978 von der Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft auf Vorschlag des Bundesvorstandes beschlossen. Sie soll dazu dienen, den Rechtsanspruch auf das in der Tschechoslowakei enteignete Vermögen sicherzustellen. Es ist also keine Erfassung wie seinerzeit für den Lastenausgleich. Deshalb ist es auch nicht erforderlich, daß in dem auszufüllenden Formular, das die Rechtsverwahrungserklärung enthält, auch Angaben über Art und Höhe des verlorenen Vermögens gemacht werden. Bedeutsam ist allein die Abgabe der Erklärung, daß die Eigentums- und Besitzansprüche nicht preisgegeben, sondern erneut bekräftigt werden.

Beim Lastenausgleichsverfahren wurden lediglich die Vertreibungsschäden nach Art und Weise bei den zuständigen Lastenausgleichsämtern angemeldet. Diese Anmeldung stelle jedoch keine Rechtsverwahrungserklärung dar.

Die Rechtsverwahrungsaktion wendet sich an alle Sudetendeutschen, die selbst oder deren Eltern in der Heimat Eigentum und Besitz verloren haben, ohne Rücksicht darauf, ob sie diesen Vermögensverlust angemeldet und dafür eine Entschädigung aus dem Lastenausgleich bekommen haben oder nicht. Auch solche Landsleute, die in der alten Heimat keinen eigenen Besitz hatten, sind zur Abgabe der Rechtsverwahrungserklärung berechtigt, da sie an dem verlorenen Nationalvermögen der Sudetendeutschen, das heute einen Wert von 140 Milliarden DM darstellt, beteiligt sind.

„Sudetendeutsches Manifest" in Vorbereitung

Auf Grund eines Beschlusses des Bundesvorstandes der Sudetendeutschen Landsmannschaft soll der Weltöffentlichkeit zum 4. März 1979 ein „Sudetendeutsches Manifest" übergeben werden, in dem aus den leidvollen Erfahrungen des Sudetendeutschtums heraus unsere Vorstellungen hinsichtlich eines Volksgruppen- und Minderheitenschutzrechtes dargelegt werden. Zur Verkündung dieses Manifests sind eine Reihe von Großveranstaltungen in allen größeren deutschen Städten mit dem Mittelpunkt in München vorgesehen. Die Gliederungen der Sudetendeutschen Landsmannschaft wie auch die der Heimatlandschaften werden bereits heute auf die Veranstaltungen aufmerksam gemacht, damit nicht nur in deutschen Großstädten, sondern auch von allen Kreis- und Ortsgruppen der 4. März 1979, an dem sich das Geschehen vom 4. März 1919 zum 60. Male jährt, als Tag der Selbstbestimmung begangen wird. Auch den einheimischen Kreises soll auf den Veranstaltungen die Bedeutung eines Volksgruppen- und Minderheitenschutzrechtes zum Bewußtsein gebracht werden.

Das Sudetendeutsche Zentrum entsteht

Mit dem Beschluß der Bayerischen Staatsregierung, 6,3 Millionen DM für den Bau des Sudetendeutschen Zentrums in München zur Verfügung zu stellen, ist dieses Projekt in eine entscheidende Phase eingetreten. Die Sudetendeutsche Stiftung hat einen offenen Bauwettbewerb für den Neubau des Zentrums ausgeschrieben. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der Sudetendeutschen Landsmannschaft sowie natürliche Personen, die als Architekten Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer sind und ihren Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Oberbayern haben.

Der erste Preis ist mit DM 24.000,— ausgeschrieben, der zweite Preis mit DM 20.000,—, der dritte mit DM 16.000,—, der vierte mit DM 12.000,— und der fünfte mit DM 8.000,—. Zudem sind drei Ankäufe zu je DM 4.000,— ausgesetzt.

Am 20. Oktober fand ein Kolloquium der Sudetendeutschen Stiftung mit den Teilnehmern und Preisrichtern statt.

Das Sudetendeutsche Zentrum, das in der Hochstraße, München 80, entsteht, soll den bedeutendsten sudetendeutschen Institutionen und Verbänden, allen Sudetendeutschen, ungeachtet ihrer konfessionellen, weltanschaulichen und parteipolitischen Einstellung offenstehen, unter einem Dach die notwendigen räumlichen Arbeitsmöglichkeiten geben.

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