Schlaggenwälder Heimatbrief — Folge 147
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Úvahy o 4. březnu

Gedanken zum 4. März

Wie kommt es, daß wir Sudetendeutschen 58 Jahre nach dem denkwürdigen 4. März 1919 immer noch dieses Ereignisses gedenken? Die Trauer um die 54 Toten, die unter den Kugeln des tschechischen Militärs ihr Leben lassen mußten, ist nicht der einzige Anlaß. Was uns bewegt, ist der Grund, warum sie sterben mußten: Sie sind die ersten, die in Mitteleuropa ihr Leben für das Selbstbestimmungsrecht lassen mußten.

Die Zahl derer, die den 4. März bewußt erlebten, wird immer kleiner. Aber dieser Tag liegt als schicksalhaftes Ereignis auch im Gedächtnis der folgenden Generationen. Nur heimlich konnten wir in der ersten Tschechoslowakischen Republik in geschlossenen Veranstaltungen dieses Tages gedenken. Das schlechte Gewissen derer, die für das blutige Ereignis verantwortlich waren, veranlaßte sie, die Staatspolizei einzusetzen, um ein offenes Gedenken zu verhindern. Aber gerade diese offensichtlichen Bemühungen bewirkten, daß wir an diesem Tage jedes Jahr aufs neue der Opfer gedachten wie auch des Anlasses, für den sie ihr Leben hingeben mußten.

Lassen wir uns die Ereignisse dieses Tages und jene, die zu ihm führten, noch einmal kurz vor Augen führen: Am 28. Oktober 1918 wurde die Tschechoslowakische Republik ausgerufen. Sie war ein Nachfolgestaat der zerfallenden österreichisch-ungarischen Monarchie und umfaßte auch in Böhmen und Mähren-Schlesien Gebiete, die von dreieinhalb Millionen Deutschen bewohnt waren. Ihre Einverleibung in den neuen Staat erfolgte zwangsweise und unter Mißachtung des Selbstbestimmungsrechts, das die Tschechen für die Bildung ihres eigenen Staates für sich in Anspruch genommen hatten. Dieses Recht gehörte auch zu den berühmten vierzehn Punkten, die der amerikanische Präsident Woodrow Wilson am 8. Januar 1918 verkündet hatte und die die Grundlage für den Frieden nach dem Ersten Weltkrieg und für eine Neuordnung Europas bilden sollten. Aber die tschechischen Politiker, die an der Wiege des neuen Staates standen, beriefen sich auf die „historischen Grenzen" der böhmischen Kronländer, während sie im Falle der Slowakei auf dem Selbstbestimmungsrecht bestanden, um möglichst viel Land annektieren zu können. Die Sudetendeutschen, deren Gebiet gewaltsam von tschechischem Militär besetzt wurde, fühlten sich mit Österreich, dem sie jahrhundertelang angehört hatten, verbunden. Deshalb bildeten sie auch zwei provinziale Vertretungen — Deutsch-Böhmen und Sudetenland (das die von Deutschen bewohnten Gebiete Mährens und Österreichisch-Schlesiens umfaßte) — mit je einem Landeshauptmann an der Spitze. Außerdem wurden politische Vertreter für den „Böhmerwaldgau" sowie für den Kreis Znaim und das deutsche Gebiet um Neubistritz bestimmt. Die Landeshauptleute und politischen Vertreter verfaßten ein „Memorandum der Vertreter der Sudetenländer in Erwiderung auf die Friedensbedingungen der alliierten und assoziierten Mächte". Dieses wurde dem deutsch-österreichischen Kanzler Dr. Karl Renner überreicht. Darin wurde auf das von Wilson verkündete Selbstbestimmungsrecht Bezug genommen und aufgefordert, die beabsichtigte Trennung der von Deutschen besiedelten Gebiete von Österreich und ihre Einverleibung in die Tschechoslowakei zu überprüfen.

Die Deutschen hatten der Besetzung ihrer Heimat durch tschechische Legionäre Angehörige des „Sokol" und der Milizen keinen Widerstand entgegengesetzt, vor allem weil sie darauf hofften, daß sich ihr Rechtsstandpunkt bei den Friedenskonferenzen durchsetzen werde. Als aber am 4. März 1919 der neugewählte Deutsch-österreichische Nationalrat in Wien zusammentrat, an dem sich die Sudetendeutschen beteiligen wollten, wurde dies von den tschechoslowakischen Behörden verboten. Alle sudetendeutschen Parteien riefen daher ihre Landsleute auf, an diesem Tag friedlich für das Selbstbestimmungsrecht zu demonstrieren. Hunderttausende kamen in den Städten und größeren Gemeinden zusammen. In einigen Städten, so in Kaaden, Mies, Reichenberg, Arnau, Aussig, Karlsbad, Sternberg und Kaplitz feuerte tschechisches Militär in die Mengen der Demonstranten. 54 Tote und viele hunderte Verletzte waren die Opfer dieses Verbrechens.

Heute gedenken wir ihrer, weil das, wofür sie starben, zu den Grundrechten der Menschen gehört. Während es aber aus machtpolitischen Gründen selbst kleinen Stämmen in Afrika oder sonstwo in der Welt zuerkannt wird, verweigert man es dem deutschen Volk, das durch Selbstbestimmung seine Wiedervereinigung finden kann.

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