Schlaggenwälder Heimatbrief — Folge 146
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Po petici nové akce

Nach der Petition neue Aktionen

Zu Beginn des Jahres 1975 beschlossen der Bundesvorstand der Sudetendeutschen Landsmannschaft und das Präsidium des Sudetendeutschen Rates, eine Petition der Sudetendeutschen an die Vereinten Nationen zu überreichen. Anlaß war die Entschließung der Vollversammlung der Vereinten Nationen Nr. 3236 vom 22. November 1974, mit der das unerläßliche Recht der palästinensischen Volksgruppe auf Selbstbestimmung, auf Rückkehr in die angestammte Heimat und auf Rückgabe des Eigentums anerkannt wurde. Die aus ihrer Heimat vertriebene sudetendeutsche Volksgruppe erhebt die gleichen Rechtsansprüche, und deshalb sahen es ihre legitimierten Vertretungen als ihr gutes Recht an, deren Anerkennung durch die Vereinten Nationen zu fordern.

Um der Petition mehr Nachdruck zu verleihen, wurde eine Unterschriftenaktion eingeleitet, die mit einer Großveranstaltung in München am 1. März 1975 gestartet wurde. Bis zu deren Abschluß am Sudetendeutschen Tag 1976 in Stuttgart wurden nahezu 250.000 notariell bestätigte Unterschriften unter die Petition geleistet. Diese wurde am 2. Dezember 1975 dem stellvertretenden Generalsekretär der Vereinten Nationen, Bradford Morse, und am 8. Juli 1976 dem Direktor der Kommission für Menschrechte bei den Vereinten Nationen, Dr. Marc Schreiber, überreicht. Ihr Eingang und die Weiterleitung an die zuständigen Ausschüsse wurde inzwischen bestätigt.

Mit der Petition wurden nicht nur die Rechtsansprüche auf Heimat, Selbstbestimmung und Wiedergutmachung angemeldet, sondern auch auf die Verletzungen der Menschenrechte durch die Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen hingewiesen, wie z. B. das Recht auf Leben, Freiheit, Gleichheit, Achtung der Menschwürde und Sicherheit, das Recht auf Schutz vor Diskriminierungen und Handlungen, die die menschlichen Grundrechte verletzen, das Recht auf Schutz vor willkürlicher Festnahme und Haft sowie vor willkürlichem Eingriff in die Familie und das Heim, das Recht, seinen Wohnsitz frei zu wählen, sein Land zu verlassen oder in sein Land zurückzukehren.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Petition dem Schicksal der in der Tschechoslowakei zurückgebliebenen Deutschen. Es wird darauf hingewiesen, daß das Prager Regime diese Landsleute einem brutalen Entnationalisierungsprozeß unterworfen hat, daß ihren Kindern das Recht auf Unterricht in eigenen Schulen und die freie Pflege ihrer Muttersprache und Kultur verweigert wird. Dem Direktor der Kommission für Menschenrechte wurde außerdem eine Liste von 25 Kindern übergeben, deren Eltern in der Bundesrepublik Deutschland leben und die in der Tschechoslowakei widerrechtlich zurückgehalten werden.

Der SL-Bundesvorstand hat für die kommenden Jahre weitere Aktionen beschlossen, die der Internationalisierung des Sudetenproblems dienen sollen. Es werden Schritte hinsichtlich der Einführung eines in der ganzen Welt gültigen Vertreibungsverbots sowie eines international kodifizierten Volksgruppenrechts unternommen. Die Vorbereitungen sind, in Zusammenarbeit mit dem Sudetendeutschen Rat sowie bundesdeutschen und bayerischen Institutionen, bereits eingeleitet.

Im Namen der vertriebenen Schlaggenwalder Bürger und den dazugehörenden Ortschaften wünsche ich Herrn Bürgermeister

Emil Kreuzer

sowie den Herren Stadträten und der gesamten Einwohnerschaft von Auerbach ein GESEGNETES WEIHNACHTSFEST und ein GLÜCKBRINGENDES JAHR 1977.

RICHARD BRUMMEISSL
Herausgeber des Heimatbriefes
der einstigen kaiserl. Bergstadt Schlaggenwald

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