Schlaggenwälder Heimatbrief — Folge 138
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Bavorská zemská vláda podporuje Sudetoněmeckou nadaci a Sudetoněmecké centrum

Die Sudetendeutsche Stiftung ist mit Gesetz des Bayerischen Landtags vom 27. 7. 1970 ins Leben gerufen worden. Die Bildung der für die Handlungsfähigkeit der Stiftung erforderlichen Organe ist nach den damit verbundenen Vorarbeiten in der kürzest möglichen Zeit erfolgt. Im Mai 1971 wurde der Stiftungsrat und im April 1972 der Vorstand der Stiftung konstituiert. Im September 1973 wurde von der Staatsregierung die Satzung der Stiftung erlassen.

Hand in Hand hiermit wurden der Stiftung aus staatlichen Mitteln zum Aufbau ihres Grundstockvermögens DM 200.000,— zur Verfügung gestellt.

Der Anlauf der Arbeit der Stiftung in größerem Umfang war daher erst seit diesem Zeitpunkt möglich. Im übrigen ist die Sudetendeutsche Stiftung ihrer Anlage nach darauf ausgerichtet, die bedeutenden Aufgaben, die vor ihr liegen, aus den erheblichen Mitteln zu finanzieren, die ihr über das Westvermögenabwicklungsgesetz und die am 1. 9. 1974 in Kraft getretene Westvermögenszuführungsverordnung aus dem geretteten Vermögen sudetendeutscher Kreditinstitute zufließen werden.

Da die Maßnahmen dieser Vermögensabwicklung erst Zug um Zug wirksam werden können, unterstützt das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung die Arbeit der Stiftung durch Zuschüsse, die sich naturgemäß mit der sich verstärkenden Aktivität der Stiftung erhöht haben.

Die Einrichtung des „Sudetendeutschen Zentrums", die vom Bayerischen Ministerpräsidenten und von Staatsminister Dr. Fritz Pirkl beim Sudetendeutschen Tag 1974 verkündet worden ist, wird gemäß einem Kabinettsbeschluß vom 26. 3. 1974 eine wirksame finanzielle Förderung des Freistaats erfahren. Haushaltsansätze hierzu können — wie zu jedem anderen Vorhaben auch — im Augenblick schon ganz einfach deswegen nicht ausgewiesen werden, weil der Voranschlag des bayerischen Staatshaushalts 1975/76 insgesamt sich erst in der Vorbereitung befindet, in einigen Monaten vom Kabinett verabschiedet und vom Bayerischen Landtag beschlossen werden wird. Die geplante staatliche Unterstützung für das Sudetendeutsche Zentrum wird darin sicherlich ihren Niederschlag finden. Das federführende Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die erforderlichen Haushaltsansätze vorgeschlagen.

Die Angriffe des Landtagsabgeordneten Drexler müssen allerdings umsomehr überraschen, als dieser von Anbeginn Mitglied des Stiftungsrates der Sudetendeutschen Stiftung ist und daher über alle erforderlichen Informationen über den wirklichen Sachverhalt verfügt. Darüberhinaus waren ihm die Tatsachen bereits in Beantwortung seiner schriftlichen Landtagsanfrage vom 19. 6. 1974 am 2. 8. 1974 eingehend erläutert worden.

Es steht ihm daher schlecht an, nunmehr der Wahrheit zuwider zu behaupten, daß die Sudetendeutschen vor der Wahl von der Bayerischen Staatsregierung „verschaukelt" und „geködert" werden sollten. Er müßte seine Kritik vielmehr seinen politischen Freunden in der Bonner Regierungskoalition zuwenden, von der nun schon seit Jahren versucht wird, die natürlichen Rechte aber auch die legitimen Förderungsinteressen der deutschen Vertriebenen und Flüchtlinge immer weiter einzuschränken. —

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