Schlaggenwälder Heimatbrief — Folge 131
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Úvahy k 4. březnu

Gedanken zum 4. März

Der 4. März ist nicht nur ein Tag, an dem wir der Toten des Jahres 1919 gedenken, sondern der uns auch viel für die Gegenwart und Zukunft gibt. Die 54 Toten und mehrere Hundert Verletzte und Verwundete, die am 4. März 1919 unter den Kugeln des tschechischen Militärs zusammenbrachen, waren die ersten Opfer einer Idee, die gerade heute die ganze Welt erfaßt hat: Das Recht auf Selbstbestimmung.

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit Prag über die Normalisierung der deutsch-tschechoslowakischen Beziehungen wird vielfach davon gesprochen, daß das Münchener Abkommen vom 29. September 1938 ungerecht zustande gekommen und daher nicht mehr gültig sei. Man sollte mit dem Begriff „ungerecht" vorsichtiger umgehen, denn eine solche moralische Wertung eines Vertrages ist zumindest höchst relativ und einseitig. Wenn wir Sudetendeutschen von historischer Ungerechtigkeit sprechen, dann meinen wir in erster Linie die zwangsweise Eingliederung unserer Heimat in die am 28. Oktober 1918 ausgerufene Tschechoslowakische Republik. Zehn Monate zuvor hatte der amerikanische Präsident Woodrow Wilson seine vierzehn Punkte für den Aufbau einer besseren Welt nach Beendigung des ersten Weltkrieges verkündet. Darunter befand sich auch jener, der besagt, daß jedes Volk und jede Volksgruppe ihr Schicksal selbst bestimmen kann. Die Führer der tschechischen Emigration im Westen, Thomas Masaryk und Edvard Beneš, forderten unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht die Errichtung eines eigenen tschechoslowakischen Staates. Sie hatten mit den Vertretern der in Amerika lebenden Slowaken in Pittsburg einen Vertrag geschlossen, demzufolge Tschechen und Slowaken gemeinsam einen eigenen Staat bilden sollten, in dem den Slowaken die volle Autonomie zugesprochen wurde. Zwanzig Jahre mußten diese warten, bis dieses Versprechen — und dies auch nur unter starkem Druck von außen — erfüllt wurde.

Die Deutschen Böhmens und Mähren-Schlesiens fühlten sich aufgrund ihrer jahrhundertelangen Zugehörigkeit zur Wiener Kaiserkrone als Bürger der Donaumonarchie, und sie wollten auch nach der gewaltsamen Besetzung ihrer Heimat durch das tschechische Militär weiter bei Österreich bleiben. Es war dies nicht das Anliegen einer einzigen politischen Partei, sondern aller und damit der gesamten Volksgruppe. Am 6. Oktober 1918 faßten alle deutschen Abgeordneten des österreichischen Reichsrates eine Entschließung, in der festgestellt wurde: „Wir erkennen das Selbstbestimmungsrecht der slawischen und romanischen Nationen Österreichs an und nehmen das gleiche Recht für das deutsche Volk in Österreich in Anspruch. Wir sind bereit, mit den Vertretern des tschechischen und des südslawischen Volkes auf dieser Grundlage über die Umwandlung Österreichs in eine Föderation freier nationaler Gemeinwesen zu verhandeln. Lehnen die Vertreter der slawischen Nation diese Verhandlung ab, so erklären wir, daß sich das deutsche Volk Österreichs mit allen Mitteln dagegen wehren wird, daß seine staatsrechtliche Stellung oder diejenige eines seiner Teile über seinen Kopf hinweg durch die Staatsgewalt oder das Schwert eines fremden Eroberers bestimmt wird. Jedem solchen Versuch gegenüber wird das deutsche

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