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schen alles andere als wohlgesonnen ist. Die politischen Gespräche mit Ministerpräsident Petr Nečas fanden, wie Medien auch dieses Mal zu berichten wußten, wieder weitgehend einvernehmlich (!) statt, wenn auch gegensätzliche Standpunkte, wie Ausstieg aus der Atomkraft hier und Ausbau vom AKW Temelin dort, entsprechend erörtert wurden. Daneben standen noch andere Themen auf dem Programm. Eines aber bestimmt nicht: das Unrecht an den vertriebenen Sudetendeutschen und die Frage einer Wiedergutmachung, die nach wie vor einer Lösung harrt. Ansprüche darauf hat die Tschechische Republik bis heute stets vehement bestritten und jedes Ansinnen dazu strikt abgelehnt. Wie erinnerlich, hat die Regierung in Prag dem bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer vor seinem Besuch im vergangenen Jahr bedeutet, daß er gar nicht erst zu kommen brauche, wenn er auch in der Sudetenfrage vorstellig werden wolle (= solle).
Bei uns in der BRD waren in der Vergangenheit, von gelegentlichen, eher halbherzigen Zusicherungen, z.B. anläßlich der Sudetendeutschen Tage an Pfingsten, daß man sich um Lösungen bemühen wolle, abgesehen, bis dato keine ernsthaften Absichten erkennbar, über das enteignete und zurückgelassene Vermögen der Heimatvertriebenen Verhandlungen zu führen. Das Problem wird als heikel angesehen, gilt daher als nicht opportun und beeinträchtigt im Zeichen der „political correctness“ (Weichei-Diplomatie) Aufbau und Pflege gutnachbarlicher Beziehungen zu Tschechien. Seine Bedeutung wurde auch nach der Wende bewußt niedrig gehalten und in den deutsch-tschechischen Erklärungen der neunziger Jahre weiter abgeschwächt. Die Vermögensfrage wurde unter den Teppich gekehrt. Und dort ruht sie und soll noch möglichst lange da bleiben, am besten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Nein, es reicht doch schon, bis die damals von der Vertreibung Betroffenen aus der Erlebnisgeneration in die ewige Heimat abberufen werden und von den zeitlich entrückten Nachkommen mangels Vertretung keine Ansprüche mehr zu erwarten sind. Nun denn, so weit, so schlecht.
Zu diesem Thema verdient die folgende rechtliche Beurteilung Aufmerksamkeit und Beachtung:
Die Untätigkeit, ja Weigerung, die Entschädigungsansprüche der Heimatvertriebenen zu unterstützen, verstößt gegen geleistete Amtseide. Kanzler und andere Repräsentanten des Staates haben demnach ihre Kraft dem Wohl des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden und Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben. Nach wie vor sind die Heimatvertriebenen rechtmäßige Eigentümer ihres in den Vertreibungsgebieten zurückgelassenen Vermögens. Nach der Haager Landkriegsordnung darf Privatvermögen nicht beschlagnahmt werden. Der Enteignungsakt ist unwirksam; die Beschlagnahme löst also nicht nur einen Entschädigungs- oder Rückgabeanspruch aus, sondern bedeutet, daß der Eigentümer sein Eigentum gar nicht verloren hat.
Die Vertriebenen können nicht für völkerrechtliche Übergriffe des Dritten Reiches haftbar gemacht werden. Sie waren nur Objekte und nicht Subjekte der Politik. Die Ansprüche auf Wiedergutmachung beruhen auf der Haager Landkriegsordnung und vor allem auf der Konvention über Verhütung und Bestrafung des Völkermords vom 9. Dezember 1948. Die Vertreiberstaaten sind, da weder eine Verwirkung noch Verjährung eingetreten ist, zum Schadenersatz verpflichtet. Diese Forderung ist legitim und hat nichts mit überzogenem materiellen Denken oder gar Habgier zu tun.
Die Bundesregierung hat bisher die Heimatvertriebenen stets als Störenfriede ihrer Außenpolitik angesehen. Vermutlich spielen hierbei zwei Überlegungen eine Rolle: Die Vertreiberstaaten könnten bei einem Einsatz zugunsten der Vertriebenen eine Gegenrechnung für die im Krieg erlittenen Verluste aufmachen, und schließlich würde die internationale Zusammenarbeit – insbesondere auch innerhalb der EU – empfindlich gestört werden. Wenn aber die Bundesregierung diese oder ähnliche Erwägungen so gravierend bewertet, den Vertriebenen ihre Hilfe zu versagen, so legt sie ihnen damit ein Sonderopfer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung auf. Damit ist aus dem zwischenstaatlichen Problem ein inländisches geworden: An die Stelle der Vertreiberstaaten ist die Bundesrepublik getreten, ist Berlin zur Anspruchsadresse geworden.
Wollen die Kanzlerin und andere Repräsentanten eine Kollision mit ihrem Amtseid vermeiden, so müssen sie sich für eine innerstaatliche deutsche Regelung der Wiedergutmachung einsetzen.
Diese Ausführungen sind einem Leserbrief von Dr. Herbert Günther im Münchner Merkur vom 12. August 2004 entnommen. Können sich denn daraus noch Konsequenzen von Bedeutung ergeben? Oder geht es wieder einmal nach der bekannten Erfahrung: Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei Paar Stiefel? Da mag sich wohl jeder so seine Gedanken machen!
Liebe Heimatfreunde, genießt die schöne Sommerzeit! Ich wünsche Euch dazu viele heitere Tage voller Sonnenschein.
Es grüßt Euch mit einem heimatlichen „Servus!“
Euer Landsmann Franz Pöttig
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## Welch ein Sommer!
Blühende Wiesen, Düfte und Farben
und über das Korn streift sanft der Wind.
Zwischen den Halmen vertraute Gäste;
wie sehr sie als Begleiter willkommen sind;
Rotglühender Mohn, Rade, Kamille
und Kornblumen in himmlischem Blau;
tänzelnde Gräser, hochgewachsen,
lechzen nach kühlendem Morgentau.
Wogende Felder, reifende Ähren
verhelfen dem Sommer zu Würde und Ehr';
Sonne und Wärme und wolkenloser Himmel –
ach, wenn doch immer Sommer wär'!
Trautl Irgang (1926-2010), Egerl. Lyrikerin
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## Aus dem Kalender
Im Juni – Brachet:
4. (Mo) Vollmond
7. (Do) Fronleichnamsfest, zehn Tage nach Pfingsten
14. (Do) Schafskälte, einige Tage um die Monatsmitte
19. (Di) Neumond
21. (Do) Sommeranfang, Sonnenwende, längster Tag des Jahres
24. (So) St. Johannitag (Freinacht, Losnacht; Sonnwend-, Johannisfeuer)
27. (Mi) Siebenschläfertag (die sieben hl. Hirten in Ephesus), Volksmund: „Heute Regen, sieben Wochen Regen.“
29. (Fr) St. Peter u. Paul (Gewittertag!)
St. Veit (15.6.) ändert die Zeit, alles geht auf die andere Seit' (2. Halbjahr) – Hl. Veit, treib' die Wetter weit!
Ist's von St. Peter u. Paul (29.6.) bis St. Laurenzi (10.8.) heiß, bleibt der Winter lange weiß.
Im Juli – Heuet:
3. (Di) Herz-Jesu-Fest, Vollmond
10. (Di) Sieben-Brüder-Tag (die sieben Söhne der Märtyrerin Felizitas)
19. (Do) Neumond
22. (So) St. Magdalenentag (Beginn der hochsommerlich-heißen „Hundstage“, die bis zum St. Bartholomäustag am 24.8. dauern.
24. (Di) Christophorus, Patron der Autofahrer
26. (Do) St. Annatag (Annafest)
Wie es die sieben Brüder treiben, so soll es vier Wochen bleiben.
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