## Die St.-Georgs-Kirche
ist ein Wahrzeichen unserer heimatlichen Bergstadt geblieben. Ihr Kirchturm mit seinen verwitterten, kupfergrünen Hauben, unter denen einmal ein Türmer wohnte und wachte, ist für uns Vertriebene noch immer ein vertrauter Anblick.
Der Bereich um den Aufgang zum Kirchturm war im Frühjahr 2007 noch eine Baustelle. Inzwischen sind auch die Arbeiten zur Erneuerung des Rundgangs oben beendet; das Geländer rundum, eine Holzkonstruktion, gibt dem Besucher Sicherheit. Reisende berichten, daß der Zutritt täglich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr für jedermann (gebührenfrei) möglich sei.
[obr] (bez popisku) (kostel sv. Jiří s věží, v popředí zarostlý hřbitov s náhrobky)
Das Kirchendach erhielt nach dem Brand vom 14.03.1964 eine neue Eindeckung. Die Innenräume des Gotteshauses sind vom Verfall bedroht und seit einiger Zeit nicht mehr zugänglich. Zu den derzeitigen Besitzverhältnissen ist nichts Genaues bekannt. Instandsetzungen deuten eher darauf hin, daß die Gemeinde zuständig ist.
## Allerseelen
Golden glüht des Herbstes Laub,
Blätter schweben leis’ zur Erde,
alles Leben wird zu Staub,
aus dem Staube quillt das Werde.
Ferner rauscht des Lebens Lied,
Zeit, wo bist du denn geblieben!
Allzu schnell vorüberzieht
unser Leben, Leiden, Lieben.
Krähen rudern durch die Luft,
fliegen schweigsam in den Abend.
Alle Wünsche still begrabend
schreiten wir zu uns’rer Gruft.
Dr. Hans Klitzner, Duppau
Die Gräberfelder sind vom Gras überwuchert. Grabpflege findet, von Einzelfällen abgesehen, wohl nicht mehr statt. Wie denn auch? Auf manchen Grabsteinen sind noch die Namen der Verstorbenen lesbar. Auch sie mahnen uns an die Vergänglichkeit alles Irdischen. Memento mori!
Die Aufnahme vom Mai 2007 stellte uns Lmn. Irene Scharnagl, Fischhausen-Neuhaus, zur Verfügung.
## In zwånzigh Gåuhan ...
In zwånzigh Gauhan is ålles vabei!
Du lebst nimma, nimma dei(n Wei(b.
Deina goutn Freind san ålla unta da Er(dn –
fräigh niat, woos danåuch wiad wer(dn.
Dees, woos wår, kinnt nimma wieda.
Ånnara Zeit braucht ånnara Leit!
Woos wissn döi va unnara Hoimat,
va unnan Hoimwäih, unnan Leid?
V(ül, v(ül Groos wiad drüwa wåchsn,
u ålles in Vagessnheit gråutn;
doch san mia amål druabm ban Herrgott,
wiad uns döi Fråugh dånn nimma plåugn.
Traudl Irgang, Eghalanda Lyrikerin
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## Die Kaiserkirchweih
Kaiser Joseph II. (1741-1790), der älteste Sohn Maria Theresias und eifriger Reformer im Bildungs- und Gesundheitswesen sowie in der Rechtspflege, ließ anno 1786 die Hofentschließung verkünden, daß in Zukunft die Kirchweihfeste in allen österreichischen Erblanden, von Eger bis Temeschwar, gemeinsam am dritten Oktobersonntag abzuhalten sind. Und so erschien in der Sammlung der k.k. Landesfürstlichen Gesetze und Verordnungen folgendes Patent: „Seine k.k. Majestät haben unterm 12. (September) zu befehlen geruhet, daß alle bisher an verschiedenen Tagen des Jahres gehaltenen Kirchweihfeste künftighin in den gesamten deutschen Erblanden auf einen einzigen Tag, nämlich dem dritten Sonntag im Monat Oktober, versetzet und gehalten werden sollen.“
Schon unter Kaiserin Maria Theresia wurde bemängelt, daß sich die Kirchweihlustbarkeiten in den einzelnen Kirchsprengeln vom August bis Oktober hinziehen, so daß wegen der Verschwendung viele Bauern bereits im Dezember kein Brot mehr in ihrer Behausung haben; es wurde drei Tage durchgefeiert, getanzt, gegessen und getrunken und schließlich am nächsten Sonntag eine Nachkirchweih gefeiert. Kaiser Joseph II. hat alle diese im heimischen Volksleben und Brauchtum tief verwurzelten Kirchweihfeste durch sein kaiserliches Patent verboten und den Termin dieser allgemeinen Kirchweih so spät im Oktober angesetzt, weil ihm dieser Zeitpunkt hinsichtlich der eben eingebrachten Ernte und beendigten Feldarbeit günstig erschien; außerdem sollten die Feiern nur auf einen Tag beschränkt bleiben.
Diesen angeordneten einheitlichen Oktober-Kirchweihtag, der 1787 zum ersten Mal begangen wurde, nannte das Volk „Kaiserkirchweih“. Nach dem Tode Josephs II. wurden allmählich wieder die früheren Kirchweihfeste gefeiert und zusätzlich noch die Kaiserkirchweih. Und so kam es, daß in den meisten Orten auf dem Lande zwei, mitunter sogar drei Feste im Jahr abgehalten wurden: Der Gedächtnistag der Kirchenweihe, der Namenstag des Kirchenpatrons und die Kaiserkirchweih, deren Verordnung nicht zurückgenommen wurde. So hatte der Kaiser gerade das Gegenteil von dem erreicht, was er eigentlich wollte.
(Nach einem Beitrag im Kaadner Heimatbrief Nr. 1/2008)
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