Latinská škola v Horním Slavkově 1554–1624
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Latinská škola v Horním Slavkově (1554–1624)

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**) Srov. Weber, Sdělení atd., I, sešit 4, s. 12.

*) Příloha VIII.

původní znění

bei Anstellung der Pfarrherren umsah, um ja recht tüchtige Kräfte zu erlangen. Das ersieht man aber auch ganz gut aus den Verhandlungen selbst, welche vor dem Rath gepflogen wurden und in den Rathsprotokollen, die sich erhalten haben, verzeichnet sind. So fasst der Rath am 23. Juli 1594 eine Reihe von Beschlüssen in betreff der sogenannten Bettelstudenten,*) welche die Bürgerschaft stark belästigten, so dass von nun an „die Schüler auf der Schule sammt den andern bei den Bürgern zugleich mit einander zweimal in der Woche, am Mittwoch und Sonnabend, umgehen und vor jedem Haus ein wenig stillstehen und einen Absatz eines Psalmes singen sollen, damit ein jeder seine milde Hand aufthue; dagegen soll an Sonntagen und Feiertagen keiner mehr umgehen, sondern die Leute verschont werden." Als Rector Nikolaus Roth sein Amt antrat, wollte er allerlei Änderungen in didactischer und paedagogischer Hinsicht vornehmen, welche in der Sitzung des Rathes am 8. November 1607 im Beisein des Pfarrherrn und der Diaconen wohl erwogen wurden. Auf Grund des Gutachtens des Pfarrherrn und der „collegarum scholae" blieb es gegen den Vorschlag des Rectors beim Examen Filippi, das vorgeschlagene Opusculum Wigandi (Lehrbuch der Logik) wurde zurückgewiesen; nur hat man gewisse Erleichterungen bei Benützung des alten Buches zugelassen. Auch hat man ihm nicht gestattet, je eine ½ Stunde zu der Logica Rami und Philippi zu verwenden. Nach Entgegnung des Rectors und gegenseitiger Auseinandersetzung willigte endlich der Rath ein, dass die Logica Philippi in Zukunft publice und die Logica Rami privatim gelesen werde und legt dem Rector das Exercitium logicum sehr ans Herz. Das tägliche Exercitium styli billigt der Rath; von Cicero empfiehlt er besonders die „Officia, Laelius oder de senectute" zur Lectüre. Gelobt wird, dass der neue Rector „die Alumni (arme Schüler) in seine Privatstunden kommen lasse," damit dieselben mit anderen Schülern gleichen Schritt halten, dass auch etliche Betstunden unter denselben angestellt werden, und dass er besonders für sie gewisse Leges ausgearbeitet habe, nach denen sie sich in Zukunft zu halten haben. Endlich beschließt der Rath, dass „ihnen etliche nothwendige Bücher, die sie in communi gebrauchen können, hinaufgeordnet und an Kettlein gehangen werden mögen." Mit diesem Rathsbeschlusse hat man eine Bibliotheca pauperum geschaffen, nur klingt es etwas befremdend, aber noch recht mittelalterlicher Anschauung entsprechend, wenn der Rath hoffentlich

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*) Mitth. l.

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