***) Sdělení Spolku pro dějiny Němců, I, sešit 4, s. 14.
*) Příloha V.
**) Příloha VI.
***) Sdělení Spolku pro dějiny Němců, I, sešit 4, s. 12.
*) Příloha VII.
Doch änderte vorläufig Selnecker oder der Rath seinen Entschluss, denn am 22. Januar 1593 schreibt dieser an Magister Heubelius), dass er ihm für die Bereitwilligkeit nach Schlaggenwald zu kommen danke, da er „mitt Bestellung vnsers Pfarrdienstes allhi numehro noch innenthalten müsse." Die nach Selnecker thatsächlich freigewordene Stelle erhielt aber nicht Heubel, sondern Martin Ruthner Pfarrer in der pfälzischen Stadt Nabburg, am 9. Juni 1593, der bis 1603 verblieb, worauf ihm Georg Nutzel (Nuccelius), Bergprediger aus St. Annaberg, am 23. Mai nachfolgte). Um diese Zeit wird 1594 Nikolaus Polenus(?) als Leiter der Schule genannt). Die Würde eines Rectors ludi hatte Christoph Richter bis 1599 inne, dem dann Johann Hauer aus Grauenwerda bis 1607 folgte, nach dessen Abgang der Rath diese Stelle dem Magister Nikolaus Roth von Altenburg am 28. Mai 1607 übertrug, der von „D. Ambrosio Reuderio, der h. Schrift Professor und Senior, desgleichen von Magister Wolfgang Heider, d. Z. Rector der hohen Schule zu Jena, anher singulariter commendirt worden."
Der Rath von Schlaggenwald, welcher durchwegs aus sehr eifrigen Anhängern der Lehre Luthers bestand, berief als Leiter und Lehrer der Schule, als Pfarrherren und Stadtärzte beinahe ausschliesslich Ausländer, von denen er die sichere Überzeugung hatte, dass sie der neuen Lehre zugethan sind.
Die Interessen des Rathes bei der Schule vertraten zwei, wie es scheint, jährlich aus seiner Mitte gewählte Vertreter, sogenannte Inspectoren, welche mit dem Pfarrherrn und den Diaconen gemeinsam die Aufsicht über die Schule und die Lehrer führen sollten. Wichtigere Angelegenheiten brachten sie vor der Vollversammlung des Rathes zur Sprache. Zu solchen Obliegenheiten gehörten die Ernennung und Entlassung der Lehrer, der mit ihnen bei der Anstellung abzuschließende Vertrag, endlich alle wichtigeren Änderungen des Schulplanes, der Disciplinarordnung, überhaupt alle Neuerungen im Unterrichte, soweit dieselben nur irgend eine Abweichung von der bestehenden Norm des Schulplanes und der Lehrmethode betrafen. Mit allem Ernste nahm sich der Rath des Wohles der Schule an. Das ersieht man aus der Abfassung der Instructionen für die Lehrer und aus der ängstlichen Fürsorge, mit welcher sich derselbe
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*) Beilage XI.
**) Archiv der Stadt Schlaggenwald. Nr. 170, nach Angabe des Verzeichnisses. —
***) Dvorský Fr., l. c. S. 415.
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