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f) Erhaltung der Sitten, des Brauchtums, der Mundarten und Kulturgüter und ihre Weitergabe an die Jugend, Förderung des kulturellen Lebens in der Volksgruppe.
Ihre Organe sind die Bundesversammlung (72 Mitglieder) und der Sprecher der Volksgruppe, die jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden.
Die Organisationsstruktur beruht auf der Gebietsgliederung (Organisation der Landsleute nach ihren heutigen Wohnorten) und auf der Heimatgliederung (Erfassung der Landsleute nach ihren früheren Heimatwohnsitzen).
Der Bundesverband der SL gliedert sich entsprechend der Ländereinteilung in 11 Landes-, 310 Kreis- und fast 1.700 Ortsgruppen (Gebietsgliederung) sowie in 14 Heimatlandschaften und 78 Heimatkreise (Heimatgliederung).
Die Heimatgliederung pflegt feste örtliche Bindungen zu den über 140 Patenschaftsgemeinden und -kreisen und wird neben den menschlichen Begegnungen auf den zahlreichen jährlichen Heimattreffen durch 66 Heimatzeitungen mit einer Gesamtauflage von über 180.000 Abonnements zusammengehalten.
Ortsgruppen der SL bestehen auch in anderen westlichen Staaten, so in Argentinien, Österreich, Kanada, Paraguay, Schweden, USA und in einer Reihe anderer Länder.
Die Sudetendeutschen – eine Volksgruppe im Exil?
Die Sudetendeutschen halten in der „Fremde", die ihnen und besonders ihren Nachkommen zur „zweiten Heimat" geworden ist, in Liebe und Treue an ihrer angestammten Heimat und ihrem Recht fest und setzen sich deshalb mit allem Nachdruck dafür ein, daß das Unrecht der Vertreibung wieder gutgemacht wird und sie und ihre Kinder oder Enkel in das Land ihrer Väter zurückkehren können, wenn dies ihr Wunsch und Wille ist. Sie wollen in freier Selbstbestimmung ihr politisches Schicksal selbst gestalten.
Die Sudetendeutschen sind weder Träumer noch politische Phantasten. Sie wollen unter Wahrung ihrer Tradition und ihres geistig-kulturellen Erbes als eigenständige Volksgruppe neben den anderen deutschen Volksstämmen wie Franken, Schwaben, Bayern, Hessen, Niedersachsen u.a. fortleben. Ihre politische Arbeit zielt auf eine europäische Friedensordnung, in der alle Völker und Volksgruppen in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung in ihrer Heimat gleichberechtigt nebeneinander leben können.
Jeder, dem seine eigene Heimat nicht gleichgültig ist und der ein Gefühl für Recht und Gerechtigkeit hat, wird für dieses Streben und Hoffen Verständnis aufbringen. Wer zudem weiß, daß in Europa und in vielen Teilen dieser Welt noch zahlreiche Volksgruppenprobleme einer befriedigenden Lösung harren – denken wir nur an die Basken, Bretonen, Flamen, Korsen, Kurden, Nordiren, Palästinenser, Südtiroler, griechische Zyprioten und andere mehr –, wird sich nicht der Einsicht verschließen, daß das Eintreten der Sudetendeutschen für die Verwirklichung des Rechtes auf ihre Heimat und auf freie Selbstbestimmung, für eine Internationalisierung des Vertreibungsverbotes und für ein international anerkanntes Volksgruppenrecht der Sympathie und Unterstützung aller gerecht Denkenden wert und würdig ist.
Jeder heimatbewußte Mensch, der stolz auf seine Tradition und Herkunft ist, wird Verständnis dafür haben, daß auch wir Sudetendeutschen unsere Heimat im Egerland, im Böhmerwald, im Erzgebirge, in Nordböhmen, im Riesengebirge und Altvaterland, im Kuhländchen und im Schönhengstgau, im Iglauer Land und in Südmähren lieben, an dieser Heimat hängen, die Erinnerung an sie in Ehren halten und unserem geistig-kulturellen Erbe treu bleiben, daß wir uns zu ihr bekennen und nicht zulassen, daß mit der Vertreibung aus ihr das letzte Wort in der Geschichte unserer Volksgruppe gesprochen ist.
Wir Sudetendeutschen haben auf Rache und Vergeltung, nicht aber auf unsere Heimat und unser Recht verzichtet.
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