Wasserwirtschaft
Die Entwicklung der Nutzwasserführung nach Schlaggenwald im 16. Jh.
(Nach einer historischen Betrachtung von † Heinrich Zimmermann)
Als zu Beginn des 16. Jhs. der Bergbau eine sprunghaft ansteigende Entwicklung nahm, brauchte man notwendig mehr Nutzwasser, als Schlaggenwald besaß. Am 17.11.1514 schlossen daher die Pfluge von Rabenstein auf Petschau mit den Grafen Schlick in Elbogen einen Vertrag (im Stadtarchiv Elbogen), der es den Pflugen erlaubte, den Ebmetbach beim Kohlenmeiler nach Schlaggenwald zu den Zwitter- und Kornmühlen, Zinn- und Silberschmelzhütten und Schächten abzuleiten, mit der Auflage, den Bach unterhalb des Ortes wieder in sein altes Bett zurückzuführen und vor der Ableitung einen Teich anzulegen (den alten - unteren - Muckengrundteich).
Doch bald genügte auch diese Wassermenge nicht mehr, da die mit Wasser betriebenen Arbeitsstätten sich ständig vermehrten. Im Jahr 1530 beschloß man daher, Wasser aus dem großen Königswarter Teich auf der Glatzen (975 m) zu entnehmen und in einem Graben zum Pochen und Holzflößen nach Schönfeld und Schlaggenwald zu leiten. Dieser Graben soll zuerst von einem Hirten in der möglichen Führung gefunden und 1530 durch den Markscheider Andreas Roßmeißl (?), Rabensgrün, vermessen worden sein (Gedenkbuch der Stadt, 1836, Bd. III). Die Herrschaft Petschau schenkte den Gewerken (Mitgliedern der bergrechtlichen Gewerkschaft) in Schlaggenwald und Schönfeld den Königswarter Teich unter Vorbehalt des Fischereirechtes (Wasserordnung vom Jahre 1601). Nun konnte das große Werk beginnen.
Die Gewerken behalfen sich in der Zwischenzeit, indem sie Wasser hinter Neudorf bei Sangerberg aus dem Bach Rotha zu den beiden Bergbauorten ableiteten. Am 23.5.1533 erließ Johann Pflug von Rabenstein für diesen ab 1531 begonnenen Wassergraben (Rezeßbuch des kgl. Bergamtes 1547–1570) eine Wasserordnung (Vertrag- und Schuld-Buch 1530), in der die Herrschaft Petschau sich vorbehielt, ihre Teiche bei Neudorf aus diesem Graben zu füllen und die Wasserordnung jederzeit zu ändern. Johanns Onkel Hans Pflug von Rabenstein machte davon am 18.4.1535 mit einer neuen Ordnung Gebrauch, weil man nun mehr Wasser aus dem Bach Rotha entnahm. Im Jahre 1533 bestand schon ein Teich bei Rabensgrün.
Der weitere zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar:
1546 Kauf des Wassergrabens als Zufluß zu den Heinzenteichen durch die Gewerken von Lorenz Schwalmer, Petschau;
1546/50 Anlegen eines neuen Ebmetgrabens (etwa 10 km lang);
1550 Anlegen eines neuen Wassergrabens an der Rotha, Erlaß einer Wasserordnung für den im Bau befindlichen Flößgraben durch Hauptmann Albin von der Niedernheid (erneuert 1601);
1551 Bau zweier Teiche, eines Wassergrabens auf der Seifertsgrün und des „Teilhäusels" (Rezeßbuch des kgl. Bergamtes 1547–1550);
1552 Ausheben des Liebagrabens;
1553 Bauarbeiten an den Gräben auf der Glatzen, an der Lieba und im Filz. Im gleichen Jahr erstes Flößen von Holz in dem mittlerweile fertiggestellten Flößgraben oder Flutbach, Länge 27 km, Gefälle 585 m (Wassergraben-Register 1538–1615);
1555 Ziehen eines Grabens zum Auswerfen des Holzes bei Schönfeld, Einführung einer Grabenaufsicht durch den Grabensteiger;
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