Das ehemalige Hochgericht
Im Mittelalter besaß die Bergstadt eigene Gerichtsbarkeit. Als äußeres Zeichen dafür stand das um 1300 erbaute Hochgericht, im Volksmund „Galgen" genannt, gleich hinter dem Rathaus auf einem langgestreckten Bergrücken, der die Stadt im Norden begrenzt und seitdem „Galgenberg" hieß.
Zu jener Zeit war es Brauch, die Hingerichteten so lange am Galgen hängenzulassen, bis sie in Verwesung übergingen und herabfielen. Dieser Anblick und der unangenehme Geruch veranlaßten um das Jahr 1500 die Verwaltung der Stadt, das Hochgericht an die Katastergrenze in Richtung Poschitzau zu verlegen.
Der ringförmige Sockel des Galgenturms mit einem inneren Durchmesser von fünf Metern war zwei Meter hoch, das Mauerwerk 1,2 m stark. Drei 6 m hohe Pfeiler trugen das Galgenholz. Über dem Eingangstor ließ der Rat der Stadt eine Steintafel mit dem neuen Stadtwappen anbringen. Das Verfahren in Halsgerichtssachen („Procedur in peinlichen Gerichtsfällen"), bei denen es wirklich um Leben und Tod ging, wurde wahrscheinlich nach dem Muster der Nachbarstadt Elbogen an der Eger durchgeführt und ist den Akten des Archivs und dem Memorabilienbuche (Gedenkbuche) der Stadt zu entnehmen. Schon das Verhör des Delinquenten dauerte oft ein bis zwei Jahre. In dieser Zeit schmachtete der Beschuldigte im dunklen, feuchten und unterirdischen Arrest. War endlich der Tatbestand durch Folter (an entsprechenden „Werkzeugen" mangelte es nicht), Zeugenaussagen oder Geständnis ans Licht gebracht, so fällte der Syndikus (Stadtrichter) mit den Geschworenen des Rats das Urteil, das der große Rat bestätigen mußte. Dann wurde der Rechtsspruch auf Todesstrafe – Henken, Kopfabschlagen –, Tag und Stunde des Vollzugs dem Rechtsbrecher mitgeteilt. Der Scharfrichter („Freimann" genannt) kam immer mit mehreren Begleitern von Joachimsthal und wohnte im Wirtshaus „Roter Ochsen". Er wurde dem Verurteilten als „Exekutor" vorgestellt und tat diesem „Abbittung" für die unausweichliche Prozedur.
Aus den Ratsprotokollen ging hervor, daß sich unter den Delinquenten desertierte und plündernde fremde Reiter und auch Zinnerzdiebe befanden. Nach den urkundlichen Aufzeichnungen im Memorabilienbuche erfolgte die letzte Hinrichtung am Hochgericht im Jahre 1751 an einer Mörderin. Die Frau war „in puncto veneficii mariticidii, ob homicidium viatricis et effractionem carcerum" (wegen Vergiftung des Ehegatten, Ermordung einer Frondienerin, d.h. einer Amts- oder Gerichtsbotin, und Ausbruchs aus dem Kerker) für schuldig befunden worden. Der Bericht darüber läßt erkennen, daß die Exekution selbst mit ausgedehnten zeremoniellen Vorbereitungen verbunden war.
Am Tage der Hinrichtung läutete der Frondiener morgens um acht Uhr das „Arme-Sünder-Glöcklein", welches im Rathausturme hing. Anschließend rief er das sog. „Zetergeschrei" aus, welches lautete: „Hört Ihr Herren: Ich rufe heut' auf diesen Tag eines löblichen und wohlweisen Bürgermeisters und Rats der kaiserlich und königlich freien Bergstadt Schlaggenwald allhier das hochnotpeinliche Halsgericht aus, wie solches ihnen erblich, zuständig, eingeräumt, übergeben und ersessen ist, auch selbiges von altersher mit aller Gerechtigkeit gebraucht und bis auf den heutigen Tag erhalten hat."
Sodann holte der Frondiener den Scharfrichter ab und geleitete ihn zum Stadtrichter in das Rathaus. Dieser instruierte den Freimann über die Durchführung der Exekution (Tod durch den Strang oder das Schwert), ermahnte ihn, sich aller abergläubischen und zauberischen Künste zu enthalten, die Hinrichtung des Sünders zu beschleunigen und sich vorzusehen, „daß diese nicht unglücklich geschehe". Um halb und dreiviertel neun Uhr wiederholte der Stadtknecht vom mittleren Fenster des Rathauses aus das Zetergeschrei zum zweiten und dritten Male an das auf dem Marktplatz wartende Volk, beim letzten Mal
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