Schlaggenwald einst kaiserlich freie Bergstadt — Horní Slavkov, kdysi císařské svobodné horní město
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Policie a četnictvo

Polizei und Gendarmerie
Schon im ausgehenden Mittelalter durften die Städte auftragsweise Polizeiaufgaben wahrnehmen. Aus dem 16. Jh. sind Polizeiverordnungen bekannt, die der Förderung von Volkswohlfahrt und Wirtschaft dienten. Im 17./18. Jh., zur Zeit absolutistischer Herrschaftsformen, kam es aus Sorge um das Seelenheil der Untertanen zu gesteigerter Polizeiaufsicht, die bis zu Eingriffen in den Privatbereich der Bürger führte. Als sich im 19. Jh. nach erbitterten Auseinandersetzungen der Übergang zum Verfassungsstaat vollzog, wurden die Aufgaben der Polizei neu festgelegt.

Von 1918 – 1938 war bei uns die polizeiliche Präsenz in Stadtpolizei und Gendarmerie aufgeteilt. Der Bürgermeister fungierte als Ortspolizeibehörde. Ihm unterstanden die Ortspolizisten, die eine Reihe von Aufgaben wahrzunehmen hatten, welche nach 1938 auf andere Funktionsträger übergingen. Sie traten insbesondere bei folgenden Anlässen in Erscheinung:

Kontrollen, ob Verordnungen eingehalten werden;

Begleitung von Festzügen, Aufmärschen;

Beobachtung von Versammlungen, Kundgebungen;

Schlichtung von Streitereien, Raufereien;

Einschreiten bei Ruhestörungen;

Aufgreifen von Landstreichern, Nichtseßhaften usw.

Neben solchen Vollzugsaufgaben hatten die Ortspolizisten auch Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Unvergessen ist das „Austrommeln". Meist begleitet von einer Schar Kinder, suchte der Ortspolizist alle Straßen und Gassen auf, blieb in Abständen stehen, um mit einem Trommelwirbel die Anwohner aufzufordern, sich bei ihm einzufinden. Sobald genügend Zuhörer versammelt waren, verlas er eine Verlautbarung der Stadt.

In der Regel versahen drei Polizisten den Dienst.

Die staatliche Gendarmerie unterstand nicht der Kommune. Im Gegensatz zu den Ortspolizisten trugen diese Beamten Waffen.

Zum Einsatzbereich eines Gendarmeriepostens zählte meistens mehr als eine politische Gemeinde. Neben ihren Pflichten, auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu achten, waren sie mit polizeilichen Ermittlungen und mit der Aufklärung von Straftaten betraut. Sie hatten außerdem Aufträge der Staatsanwaltschaft entgegenzunehmen und konnten im Rahmen des Vollzugsrechtes Zwangsmittel anwenden.

Der Gendarmerieposten war bei uns mit drei Beamten besetzt. Zwischen 1918 und 1938 versahen den Dienst überwiegend Tschechen.

Nach 1938 war die Polizei nach den Rechtsnormen, Verordnungen und Vollzugsbestimmungen organisiert, die im Deutschen Reich galten.

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